Händler und Gewerkschaften wollen sorglose Alkoholverkäufer schonen
Das Personal an der Kasse soll beim illegalen Alkoholverkauf an Minderjährige straflos ausgehen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wein und Bier dürfen in der Schweiz nur an Jugendliche über 16 verkauft werden, für die Abgabe von Spirituosen liegt das Schutzalter bei 18 Jahren. Wesentlich komplizierter ist die Frage, was geschieht, wenn jemand gegen diese Vorschriften verstösst. Und das kommt, trotz Fortschritten in den letzten Jahren, immer noch häufig vor: 2009 kamen Minderjährige bei jedem dritten Testkauf ungehindert an Alkohol. Kontrollen in Bergrestaurants ergaben kürzlich für das sorgloseste Skigebiet in Flims GR eine Missbrauchsquote von 90 Prozent.