Härtefallpraxis: Sorge um Kinderrechte bei Wegweisungen
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht kritisiert die unterschiedlichen Härtefallregelungen in der Schweiz. Sie stünden im Widerspruch zur Uno-Kinderrechtsresolution.

Die Härtefallregelungen im Asyl- und Ausländerrecht werden kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt. Hauptproblem sei der grosse Ermessensspielraum. Dabei treffe die restriktive Praxis einiger Kantone besonders Familien mit Kindern unverhältnismässig hart. Diesen Vorwurf erhebt die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.
Die Stelle zeigt anhand von acht dokumentierten Fällen, wie unterschiedlich die Kantone die Härtefallkriterien interpretieren. Der immense Ermessensspielraum lasse sich nicht mit dem Gebot der Gleichbehandlung vereinbaren, schliesst die SBAA aus den Fällen.
Behörden halten sich einzig an die Eltern
Obwohl gesetzlich festgehalten, werde die Situation der Kinder kaum beachtet. In der Regel hielten sich die Behörden einzig an die Eltern und liessen die Kinder ausser Acht. Besonders stossend sei das, wenn die Kinder seit vielen Jahren in der Schweiz lebten, in die Schule gingen, eine Landessprache sprächen und integriert seien.
Eine Wegweisung stehe in solchen Fällen im Widerspruch zu den Garantien der Uno-Kinderrechtsresolution. Darum verlangt die Beobachtungsstelle, dass die Kinderrechte nicht weiter hinter migrationspolitische Interessen gestellt werden. Sie sollten konsequent angewendet werden, eben auch bei der Güterabwägung im Härtefallverfahren.
Der Verein SBAA entstand nach der Volksabstimmung vom 24. September 2006, in der das Ausländer- und das Asylrecht verschärft worden war. Ziel des Vereins ist, die Gesetzesanwendung zu beobachten und Problemfälle zu dokumentieren.
SDA/miw
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