«Haftet ein Club, wenn jemand in seinem Shirt eine Bank überfällt?»
Nach der Rückweisung der Fanzug-Vorlage beginnt die Suche nach einer besseren Lösung. Fussballliga-Geschäftsführer Claudius Schäfer sagt, wie diese seiner Meinung nach aussehen soll.
Herr Schäfer, die Rückweisung der Fanzug-Vorlage war ein nutzloser Sieg: Schon heute können Kantone, in denen das Hooligan-Konkordat in Kraft ist, die Fans auf einen Extrazug zwingen. Warum hat sich die Liga dennoch gegen das revidierte Personenbeförderungsgesetz engagiert?
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei der Bewilligungspflicht im Hooligan-Konkordat ist nicht explizit vorgesehen, dass der Club bei den SBB einen Extrazug bestellt. Unser Engagement gegen das revidierte Personenbeförderungsgesetz zielte mehr gegen die Bestimmung, dass künftig Clubs für die Schäden ihrer Fans haftbar gemacht werden sollen.