Hat sie den Tod der kleinen Gabriela gewollt?
Jahrelang hatte Mark W. seine Tochter gequält, bis sie knapp fünfjährig starb. Kommende Woche steht seine damalige Freundin wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht.
Die 27-Jährige ist Hauptangeklagte im Strafverfahren gegen drei Personen, die in einer Wohngemeinschaft in Wila im Zürcher Oberland zwei Mädchen jahrelang aufs Übelste misshandelten - und dies als notwendig für deren gottgefällige Erziehung bezeichneten.
Im Dezember 2010 verurteilte das Zürcher Geschworenengericht den heute 45-jährigen Vater der Kinder und eine heute 63-jährige Frau wegen schwerer Körperverletzung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die 27-Jährige war im ersten Prozess als Zeugin aufgeboten, verweigerte jedoch beharrlich jede Auskunft.
Erkennbar gebrechliches Kind
Sie ist der vorsätzlichen Tötung angeklagt, da laut Anklage das jüngere Kind nach Misshandlungen durch sie starb. Die kleine Gabriela war vier Jahre und zehn Monate alt, als sie in der Nacht zum 10. Mai 2006 im Zürcher Kinderspital den Folgen eines Schütteltraumas erlag. Sie wog grade mal 12 Kilogramm und mass 93 Zentimeter, etwa die Grösse einer Zweijährigen. Damit war sie «ein erkennbar gebrechliches Kind», heisst es denn auch in der Anklageschrift.
Die körperliche Verfassung des Mädchens war eine Folge der drakonischen Erziehungsmassnahmen, denen es jahrelang ausgesetzt war, zusammen mit seiner drei Jahre älteren Halbschwester. Unter anderem wurden die Kinder geschlagen, mussten auf dem nackten Fussboden schlafen, erhielten kein Essen, wurden kalt abgeduscht oder mussten stundenlang ruhig sitzen oder stehen.
Die qualvollen letzten Stunden der kleinen Gabriela
Staatsanwalt Ulrich Weder wirft der Angeklagten vor, sie habe gewusst, dass die schweren Misshandlungen für das ohnehin geschwächte Kind möglicherweise tödliche Folgen haben konnten. Gegenüber der Todesgefahr für Gabriela habe sie sich aber «völlig gleichgültig» verhalten. Sie «wollte deren Tod oder nahm ihn zumindest in Kauf». Als Eventualantrag will Weder die Frau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt haben. Das Urteil soll am 20. September eröffnet werden.
Die Nacht zu ihrem letzten Lebenstag hatte die knapp Fünfjährige auf dem Fussboden verbringen müssen und hatte dabei in die Hose gemacht, wie Weder in der Anklageschrift schreibt. Zur Strafe duschte die Angeklagte das Kind am Morgen kalt ab. Als das Mädchen danach auf den Badezimmerboden kotete, gab es weitere Strafen.
Mit Klebeband an der Wand festgemacht
Bevor der Vater am Mittag mit der Angeklagten zum Einkaufen fuhr, wies er seine Tochter an, bis zur Rückkehr der Erwachsenen ruhig zu stehen und fixierte ihr wie schon oft die Hände mit Klebeband an der Wand. Als das Paar zurückkehrte, stand die Kleine noch immer vor der Wand - die Hände hatte sie aber gelöst und wieder in die Hose gemacht.
Als das auf Anweisung des Vaters erneut kalt abgeduschte Kind wieder auf den Badezimmerboden kotete, eskalierte die Situation. Die Angeklagte packte das kleine Mädchen hart an den Oberarmen und schüttelte es derart, dass es schwere Schädel-Hirn-Verletzungen erlitt. Trotz Einweisung ins Kinderspital starb es in der Nacht.
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