Heikler Entscheid ums Bezahlen eines 300'000 Franken teuren Heilmittels
Nächsten Dienstag befindet die Eidgenössische Arzneimittelkommission darüber, ob ein Medikament gegen Muskelschwund pro Patient mehrere Hunderttausend Franken kosten darf.

Wenn die Eidgenössische Arzneimittelkommission am 24. Mai zusammentritt, steht ein Traktandum im Vordergrund: Muss die obligatorische Krankenversicherung für das Medikament Myozyme aufkommen? Oder ist der Preis von rund 300'000 Franken pro Jahr und Patient nicht zu verantworten? Die Frage ist von grundsätzlichem Interesse. Denn die Pharmafirmen bringen immer mehr hochspezialisierte Medikamente zu hohen Preisen auf den Markt. Kann die Gesellschaft alle bezahlen? Oder braucht es Grenzen?