Heimatschutz gewinnt gegen Giusep Fry
Der Eigentümer des Hotels auf dem Uetliberggipfel darf auf dem Vorplatz weder eine Gartenwirtschaft noch eine Lounge betreiben.

Einmal mehr ist Unternehmer Giusep Fry von den Richtern zurückgebunden worden. Beim jüngsten Verdikt im andauernden Rechtsstreit auf dem Uetliberg mussten sich die Juristen am Verwaltungsgericht in einem längeren Prozedere mit der «temporären» Möblierung des Aussichtsplateaus vor dem Hotelkomplex befassen.