Hells Angel schuldig gesprochen
Ein 53-jähriger Rocker ist heute vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Er wurde der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Zürcher im Jahr 2003 mit seinem inzwischen verstorbenen Bruder eine Indoor-Hanfplantage eingerichtet und über mindestens fünf Monate betrieben hat. Dabei soll ein Umsatz von 80'000 Franken erwirtschaftet worden sein. Diese Summe muss der Verurteilte gemäss Urteil nun zahlen.
Das Argument der Verteidigung, der Mann habe nur seinem Bruder helfen wollen, liessen die Richter nicht gelten. Der Zürcher hätte vielmehr eine zentrale Rolle bei der Organisation gespielt, sei Ansprechperson für den Gärtner gewesen und habe von Anbeginn Fachwissen geliefert.
Das Gericht rügte im Rahmen der Urteilseröffnung die unangemessen lange Dauer dieses Verfahrens. Erste Ermittlungen zu diesem Delikt seien bereits im September 2003 erfolgt, die Voruntersuchung wurde aber erst 2008 eröffnet. Dieser Umstand führte zu einer Reduktion der Strafe um vier Monate.
Harley-Davidson bleibt beschlagnahmt
Ein weiterer Monat von dem ursprünglich vorgesehenen Strafmass von 18 Monaten ist abgezogen worden, weil sich das Hells Angels-Mitglied in den vergangenen Jahren nichts mehr hat zuschulden kommen lassen.
Ein vierjähriger Gefängnisaufenthalt in den 80er-Jahren wegen Imports von Marihuana hatte gemäss den Richtern keinen Einfluss auf das Urteil von Donnerstag. Auf die im Jahr 2004 beschlagnahmte Harley-Davidson wird der Rocker jedoch weiterhin verzichten müssen.
Die Maschine wird - zusammen mit einem konfiszierten Geldbetrag von rund 40'000 Franken - zurückgehalten, um die Deckung der Ersatzforderung von 80'000 Franken zu garantieren. Der Verurteilte stimmte am ersten Prozesstag über seinen Rechtsanwalt einem solchen Vorgehen zu.
Vier weitere Hells Angels vor Gericht
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Mittwoch eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten gefordert. In ihrer Anklageschrift ging sie davon aus, dass die Hanfplantage im Kanton St. Gallen den beiden Brüdern aus Zürich mindestens 100'000 Franken Umsatz eingebracht hat.
Als Beweismittel in diesem Verfahren dienten vorwiegend Gesprächs- und Bewegungsprotokolle, die im Jahr 2003 im Rahmen einer umfassenden Überwachung erstellt wurden. Ziel der Bundesanwaltschaft war es damals, die Hells Angels als kriminelle Organisation zu überführen.
Dieses Verfahren wurde im vergangenen Dezember aus Mangel an Beweisen eingestellt. Stattdessen sind insgesamt fünf Mitglieder des Klubs wegen verschiedener Delikte einzeln angeklagt worden. Das Urteil von Donnerstag war das erste in dieser Reihe.
In den weiteren Fällen stehen die Rocker unter anderem wegen versuchter Erpressung, versuchter Freiheitsberaubung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall vor Gericht. Die Termine dieser Prozesse sind noch nicht bekannt.
Einen Aufmarsch von Hells Angels während des Prozesses in Bellinzona hat es nicht gegeben. Nur zwei Klubmitglieder, unter anderem der Präsident der Hells Angels Zürich, waren als Zuschauer gekommen.
SDA/pbe
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