Herrliberger Fussballer siegen vor Bundesgericht
Die Lausanner Richter haben zwei Lärmklagen aus der Goldküstengemeinde abgewiesen. Das dürfte auch viele andere Sportclubs freuen.

Grosses Aufatmen bei den Kickern des FC Herrliberg. Das Bundesgericht hat mit einem Urteil vom 5. Oktober 2018 die Lärmklage von zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker in Herrliberg abgewiesen. Sie hatten sich wegen Lärm- und Lichtimmissionen beschwert.
Die Gemeinde Herrliberg nimmt diesen Entscheid aus Lausanne erleichtert zur Kenntnis, wie sie in einer Mitteilung von heute Mittwoch schreibt. Das Bundesgericht bestätigte die Urteile des Zürcher Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts. Diese hatten festgestellt, dass die Fussballer nicht zu viel Krach verursachen, nachdem die Gemeinde lärmreduzierende Massnahmen angeordnet hatte.
Seit Ende 2015 werden unter der Woche ab 20 Uhr keine Meisterschaftsspiele der Herren mehr ausgetragen. Nach 20 Uhr gibt es überhaupt keine Schiedsrichterpfiffe mehr. Auch wurde eine sonntägliche Mittags- und Spielpause von 12.15 bis 13.45 Uhr eingeführt.
Demo in Herrliberg
Auf weitergehende Massnahmen durfte die Gemeinde verzichten, da dies «zu unverhältnismässigen Einschränkungen des im öffentlichen Interesse liegenden Sportbetriebs geführt» hätte, steht im Urteil.
Erleichtert dürften nicht nur die Herrliberger sein, sondern viele andere Sportclubs auch, welche abends trainieren und spielen. An der Goldküste hatte der Verein gar unter grosser Anteilnahme der Bevölkerung gegen die Klagen demonstriert.
Urteil 1C_252/2017 vom 05.10.2018
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