Aus dem Zürcher ObergerichtHilfstrainer muss die Schweiz verlassen
Ein 32-Jähriger rieb seinen Penis am Po einer 12-Jährigen. Das Gericht hat ihm dafür eine bedingte zehnmonatige Freiheitsstrafe und sechs Jahre Landesverweis aufgebrummt.

Der Weiterzug ans Zürcher Obergericht änderte für den beschuldigten Trainingshelfer nichts am Schuldspruch und am Strafmass.
Foto: Urs Jaudas
Das Obergericht hat am Donnerstag einen gut 30-jährigen Nordmazedonier wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Die Oberrichter haben das Strafmass des Bezirksgerichts Winterthur bestätigt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie einen Landesverweis von sechs Jahren ausgesprochen.