«Hinter dem Kopftuch der Frauen stehen die islamischen Ehemänner»
Kopftuchverbot in St. Gallen Unbedeckt, aber engstirnig, TA vom 6. August Fanatikern entgegentreten. Es ist nicht ganz klar, wo der Autor des Kommentars den Unterschied zwischen «Integration» und «Anpassung» sieht. Der Duden (Band 5) nennt unter «Integration» den Begriff «Einbeziehung, Eingliederung in ein grösseres Ganzes» und der Duden (Band 8) unter «Anpassung» insgesamt 16 mögliche Bedeutungen, unter anderen auch «Einordnung». Dass der Autor «Unterordnung» gemeint haben könnte, lässt sich nur vermuten. Im Folgenden beschränkt er sich in seiner Beurteilung der Kopftuchfrage auf die Aspekte Kultur und Religion. Meines Erachtens sind die Kleidungen von Muslimen kulturell gesehen Landestrachten aus den entsprechenden Ländern. Im religiösen Sinne haben sie denselben Stellenwert wie etwa eine Berner Sennentracht. Meines Wissens herrscht bei moderaten Muslimen die Meinung vor, was im Nahen und Fernen Osten Usus sei, könne im Westen als politische Provokation bewertet werden. Es ist festzustellen, dass sich ausschliesslich der radikale Islam das Vorrecht herausnimmt, seine Gläubigen öffentlich kenntlich zu machen. Sollten etwa die christlichen Fundamentalisten diesem Beispiel folgen, so wäre mit Sicherheit der Religionsfrieden tangiert. Hinter dem Kopftuch und weiteren Verkleidungen der Frauen stehen die islamischen Ehemänner. Es sind die Väter, die sich weigern, ihre Töchter in den Turn- und Schwimmunterricht zu schicken. Es sind diese Herren der Schöpfung, welche ihre Kinder von der aufgeklärten Gesellschaft fernhalten wollen. Diese patriarchale Herausforderung der westlichen Gesellschaftsordnung beginnt mit dem Kopftuch und dürfte bei der Scharia enden. Es ist legitim, diesen potenziellen Fanatikern auf politischer Ebene entschieden entgegenzutreten. Peter Bachmann, Winterthur Politischer Streit statt Integration. Seit wann fördert das Kopftuchverbot die Integration? Als Kinder- und Jugendbeauftragter einer Stadt im Kanton Zürich erlebe ich die Integrationsarbeit täglich. Gute Integration kann nicht verordnet oder aufgezwungen werden, sondern muss im Rahmen von Fordern und Fördern eingefordert werden. Zwei von mehreren Schlüsselfaktoren für eine gute Integration: Sprachkompetenz und Bildung. Aber der Bildungsdirektor im Kanton St. Gallen zieht es vor, Angstbilder zu produzieren und fördert damit höchstens den Wahlkampf. Die Schulen haben wichtigere Aufgaben, als Energie für solch sinnlose Gesetzgebungen zu vergeuden. Wenn jemand anderer Meinung ist, kann er mich gerne einmal am Abend bei der täglichen Arbeit begleiten. Dann würde er Praxisarbeit erleben statt Wahlkampf. Stefan Ritz, Jona Kopftuch nicht selbst gewählt. Im Kommentar nimmt Res Strehle deutlich Stellung für die Beibehaltung des Kopftuchtragens an Schweizer Schulen und wirft den St. Galler Behörden Engstirnigkeit und diskriminierende Geisteshaltung vor. Nimmt man aber die Werte unserer Kultur als Basis, ist seine Argumentation in gleichem Masse einseitig und tendenziös. In unserer Verfassung steht, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Und in unserem Land werden diese Gesetze von Volk und Parlament beschlossen, im Gegensatz zu vielen islamischen Ländern, wo das religiöse Patriarchat die Gesetze bestimmt. Im vorliegenden Fall ist die menschenverachtende Kopfbedeckung, welche der weiblichen Bevölkerung des islamischen Kulturkreises durch eine patriarchalische Obrigkeit aufgezwungen wird, untergeordnet zu betrachten und die Freiheit jedes Menschen auf seine eigene Bestimmung vorzuziehen. Jeder soll selber wählen dürfen, wie er sein Leben gestalten will. Saïda Keller-Messahli vom Forum für fortschrittlichen Islam bestätigt denn auch die mehr oder weniger subtile Art des Zwangs des Kopftuchtragens durch die Eltern. Es kann doch niemand im Ernst glauben, dass 10- bis 12-jährige Mädchen eines Tages vor die Eltern treten und sagen, ab heute trage ich ein Kopftuch, und dies in der Schweiz, wo sie täglich mit den Gegebenheiten der aufgeklärten, westlichen Welt konfrontiert sind. Nein, dieser Zwang ist aufoktroyiert und zudem nirgends im Koran vorgeschrieben. Es ist für unsere Kultur eine Diskriminierung ersten Ranges und deshalb nicht zu dulden. Wenn jemand dies nicht akzeptieren kann, ist es ihm freigestellt, seine Bestimmung anderswo auszuleben. Philipp Spirig, Richterswil Dies ist der Artikeltext. Er wiederholt sich jetzt mehrfach. Ein
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