Hitlergruss in Zürich kostet Neonazi Tausende Franken
Im Kreis 3 pöbelten Rechtsradikale mehrere Juden an. Für einen der Beteiligten hat das nun ein teures Nachspiel.

Rund 20 Neonazis haben im Juli 2015 einen Polterabend im Zürcher Stadtkreis 3 gefeiert. Dabei ereigneten sich wüste Szenen. Die Rechtsradikalen griffen Juden an, verfolgten und bedrohten sie. Für einen der Beteiligten hat das nun ein teures Nachspiel, schreibt der «Blick» und beruft sich auf eine Meldung des Magazins «Tachles».
Der 24-jährige Maurer aus dem Kanton St. Gallen wurde per Strafbefehl schuldig gesprochen. Der Mann habe mindestens zwei Juden physisch bedroht und mit antisemitischen Aussagen beschimpft, «Heil Hitler» geschrien und den rechten Arm zum Hitlergruss erhoben. Zusätzlich habe sich der 24-Jährige darüber gefreut, «dass im zweiten Weltkrieg fünf Millionen Juden gestorben» seien, schreibt «Tachles» – zwei Stadtpolizisten seien da bereits anwesend gewesen.
Mit seinen Verhalten machte sich der Rechtsradikale wegen Rassendiskriminierung strafbar. Nun muss er dafür bezahlen: 180 Tagessätzen à 90 Franken, dazu kommen noch 3800 Franken Busse und 1500 Franken Verfahrenskosten. Zusammengerechnet macht das 21'500 Franken, exklusive Anwaltskosten.
Weiteres Verfahren läuft
Der Strafbefehl ist die erste Verurteilung im Zusammenhang mit dem Neonazi-Polterabend. Zwei Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen eingestellt. Noch offen ist das Verfahren gegen den mutmasslichen Rädelsführer der rund 20-köpfigen Gruppe. Der heute 29-Jährige soll einen orthodoxen Juden geschubst und ins Gesicht gespuckt haben. Er habe dabei «Heil Hitler» geschrien.
Der 29-jährige Neonazi ist kein Unbekannter. Es handelt sich dabei um den Frontmann der rechtsradikalen Rockband Amok Kevin G.*. Diese habe er nach eigenen Aussagen aber bereits vor vielen Monaten verlassen. Er distanzierte sich im vergangenen Jahr in einem Gespräch mit Redaktion Tamedia zudem von mehreren Gewaltstraftaten, für die er rechtskräftig verurteilt ist. Diese seien «Jahre her» – die Bewährungsfristen für die Urteile würden allerdings noch laufen, zitierte die «NZZ am Sonntag» den Anwalt des Beschuldigten: Es drohe ihm deshalb eine Freiheitsstrafe von bis zu zweieinhalb Jahren.
*Name der Redaktion bekannt.
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