Homosexualität als Asylgrund
Der Europäische Gerichtshof bezeichnet Homosexuelle als «soziale Gruppe» im Sinne der Flüchtlingskonvention. Amnesty International erhofft sich Auswirkungen für die Schweiz, das BFM winkt ab.
In Dutzenden Ländern weltweit ist Homosexualität noch immer illegal, in einigen Staaten droht gar die Todesstrafe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg trägt diesem Umstand nun Rechnung: In einem gestern Donnerstag veröffentlichten Leitentscheid hält der EuGH fest, dass Homosexualität in der EU als Asylgrund gelten soll. Bedingung ist, dass dem Antragsteller in seinem Heimatland schwere Sanktionen drohen.