Horgen und Hirzel dürfen fusionieren
Der Zusammenschluss der beiden Zürcher Gemeinden per 1. Januar 2018 ist im Trockenen: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Fusions-Gegnern abgelehnt.

Für die Stimmberechtigten war die Sache klar: Sie sprachen sich im September 2016 mit einem Ja-Stimmenanteil von 78,6 Prozent in Hirzel und 57,3 Prozent in Horgen deutlich für die Fusion der beiden Gemeinden aus. Nach dem Regierungsrat gab auch der Kantonsrat seinen Segen für die Hochzeit am Zürichsee.
Vergangene Woche fand bereits die erste gemeinsame Gemeindeversammlung statt, auf der Traktandenliste stand das erste Budget für die fusionierte Gemeinde. Zu diesem Zeitpunkt war die Fusion allerdings noch gar nicht rechtens. Eine Gruppe von Fusions-Gegnern aus Hirzel wollte den Zusammenschluss annullieren lassen und zog bis vor Bundesgericht. Dass die Gemeindeversammlung dennoch stattfinden konnte, lag daran, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hatte.
Sorge um das Dorfleben
Die Lausanner Richter hatten bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass Horgen und Hirzel Vorkehrungen für die Fusion treffen können – auch wenn noch eine Beschwerde hängig war. Diese ist nun ebenfalls erledigt und abgelehnt, wie aus dem heute Mittwoch publizierten Entscheid hervorgeht. Die Richter liessen die fünf Kritiker aus Hirzel abblitzen. Die beiden Gemeinden können sich somit offiziell per 1. Januar 2018 zusammenschliessen.
Das Bundesgericht beurteilte die Fusion als rechtens und trat auf einzelne Kritikpunkte gar nicht erst ein. Die fünf Hirzler müssen nun gemeinsam die Gerichtskosten von 4000 Franken zahlen. Die Fusions-Gegner befürchteten vor allem, dass das Dorfleben in Hirzel leiden könnte, etwa weil die Sekundarstufe aufgelöst wird.
----------
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch