Hundert abgewiesene Asylbewerber haben Rayonverbot
Unter den Personen mit Rayonverbot befinden sich viele Algerier und Marokkaner.

Der kantonale Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) zeigt sich erfreut über den Leitentscheid des Bundesgerichts. Das höchste Gericht hat die Eingrenzungsmassnahme des Migrationsamtes des Kantons Zürich die Praxis des Kantons vollumfänglich bestätigt. Eingrenzungen von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden sind demnach in jedem Fall zulässig.
Wie die Sicherheitsdirektion in einer Mitteilung schreibt, ändert sich an der Praxis damit nichts. Nach wie vor werde man alles daransetzen, rechtskräftig abgewiesene Personen zu einer Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. Eingrenzungen gehören dabei ebenso zu den getroffenen Massnahmen wie die Rückkehrberatungen und -hilfen des Kantonalen Sozialamtes.
Mit diesen Massnahmen hat der Kanton Zürich die Zahl der Nothilfe Beziehenden seit 2012 von rund 1500 auf aktuell 583 Personen gesenkt: Von diesen befinden sich knapp 90 im Gefängnis oder in Abschiebehaft, rund 330 abgewiesene Asylbewerber leben in den vier Nothilfeunterkünften, der Rest ist auf verschiedene Gemeinden verteilt.
Laut Sicherheitsdirektor Mario Fehr sind rund hundert der 330 Personen in den Nothilfeunterkünften eingegrenzt, sie haben also ein Rayonverbot. Zwei Drittel davon sind straffällig. Unter den Personen mit Rayonverbot befinden sich viele Algerier und Marokkaner. Der Grund: Mit diesen Länder bestehen – im Gegensatz etwa zu Tunesien und Nigeria – keine funktionierenden Rückübernahmeabkommen.
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