Hunderte ziehen wegen unbezahlter Umkleidezeit vor Gericht
Die Auseinandersetzung wegen nicht bezahlter Umkleidezeit zwischen Universitätsspital und Gewerkschaft eskaliert.

Ein Grossteil des Spitalpersonals trägt Berufskleidung. Bisher wurde die Umkleidezeit nicht bezahlt. Die Gewerkschaft VPOD und der Berufsverband der Pflegenden SBK wollen das ändern; sie können sich dabei auf das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stützen, das die Umkleidezeit als Arbeitszeit definiert hat.
In den vergangenen Wochen haben sie mit den Zürchern Spitälern, die massive Mehrkosten befürchten, über eine für beide Seiten akzeptable Lösung des Problems verhandelt. So auch mit dem Universitätsspital. Laut SBK-Präsidentin Regina Soder sah es eigentlich gut aus: «Das Unispital zeigte sich bereit, auf unseren Vorschlag einzugehen, wonach die Umkleidezeit mit Kompensationstagen abgegolten wird.» Doch nun hat der Spitalrat, das oberste Führungsgremium des Unispitals, anders entschieden: Es gibt keine zusätzlichen freien Tage.
Denn das würde, so die Begründung, in Kombination mit der neuen Ferienregelung zu Personalengpässen führen. Stattdessen wird jetzt einfach definiert, dass 15 Minuten Umkleidezeit zur Dienstzeit gehören, und die Arbeitszeit pro Dienst bleibt gleich. Für den SBK wie für den VPOD ist das inakzeptabel. Regina Soder: «Damit würden die Übergabezeiten verkürzt, die Rapporte der einen an die nächste Schicht wären kürzer. Das ist nicht machbar in der Pflege.» Der SBK will nun nochmals mit der Leitung des Unispitals reden. Kommt es zu keiner Einigung, prüft der Verband juristische Schritte. Der VPOD hat bereits für mehrere Hundert Spitalangestellte im Kanton Zürich Lohnklagen vorbereitet oder schon eingereicht. Laut Gewerkschaftssekretär Roland Brunner gibt es allein im Unispital bisher 157 Angestellte, die für die letzten fünf Jahre Lohn für die Umkleidezeit einfordern; die Gesamtsumme der Forderungen betrage rund 2 Millionen Franken. Bei einer akzeptablen Lösung hätten viele wohl auf die Klagen verzichtet, so Brunner. «Doch jetzt werden wir vor Gericht kämpfen.»
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