Steuertelefon des «Tages Anzeigers»«Ich verkaufe ein teures Bild, muss ich den Erlös versteuern?»
Homeoffice, Immobilien, Zahnarztkosten: Unsere Leserinnen und Leser haben beim Ausfüllen der Steuererklärung viele Fragen. Hier einige Antworten unserer Fachleute.

Gesundheitskosten
Ich musste nach einem Oberschenkelhalsbruch für drei Monate in ein Pflegeheim, mein gebrechlicher Mann kam mit. Wir wurden beide in die Pflegestufe Besa 8 eingestuft. Können wir die Kosten von 17’000 Franken von den Steuern abziehen?
Folgekosten von Unfällen, typischerweise etwa Oberschenkelhalsbrüche, fallen in die Kategorie der Krankheits- und Unfallkosten. Dabei sind die Kosten für Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit, insbesondere die Kosten für ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte, Therapien usw. abzugsfähig, sofern sie 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Vergütungen von Dritten (zum Beispiel Krankenkassen) sind anzurechnen. Wenn Ihr Mann während Ihrer Rekonvaleszenz auf Heimpflege angewiesen ist, so sind auch diese Ausgaben ab Pflegestufe Besa 4 als behinderungsbedingte Kosten abzugsfähig. Allerdings muss sich Ihr Mann 2000 Franken als Lebenshaltungskosten anrechnen lassen.