Im Kanton haben 32 Lehrer ein Berufsverbot
Auf einer Liste werden all jene Lehrpersonen verzeichnet, deren Unterrichtsbefugnis in einem kantonalen Verfahren entzogen wurde. Meist ist das beim Besitz von Kinderpornografie der Fall.
Seit dem 1. Januar 2008 wird von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) eine Liste von «Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis» geführt. Darin werden all jene aufgelistet, denen die Befugnis in einem rechtskräftigen kantonalen Verfahren entzogen wurde. Mit dieser Liste soll verhindert werden, dass die aufgeführten Personen auf andere Orte ausweichen können.
Die Unterrichtsbefugnis kann entzogen werden, wenn beispielsweise ein strafrechtlicher Tatbestand, aber auch Suchtprobleme vorliegen. Gemäss einem Bericht der NZZ von heute Mittwoch (Artikel online nicht verfügbar) komme es aber vor allem zu Patententzügen wegen Besitzes von Kinderpornografie oder wegen sexueller Übergriffe.
Das Zürcher Volksschulamt habe insgesamt 32 Personen gemeldet, die sich auf der Liste der EDK befinden, sagt Leiter Martin Wendelspiess gegenüber der Zeitung. Er erachtet die zentrale Liste als hilfreich, dennoch sei bei der Anstellung neuer Lehrpersonen Vorsicht geboten. Man müsse bei den letzten Arbeitgebern der Bewerber Referenzen einholen, so Wendelspiess. «Im Einzelfall können sich die Behörden beim Volksschulamt erkundigen und um eine Nachfrage bei der EDK ersuchen.»
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