Im Wallis und im Unterengadin herrscht Waldbrandgefahr
Kein Feuer im Freien mehr: Die Behörden stufen die Waldbrandgefahr für einige Gegenden im Wallis sowie für das Unterengadin als gross ein, für weitere Regionen in der Schweiz zudem als erheblich.
In einigen Gegenden der Schweiz herrscht Waldbrandgefahr. Das Wetter der letzten Wochen hat stellenweise die Vegetation stark ausgetrocknet. Gross ist die Gefahr in einigen Gebieten des Wallis und im Unterengadin, wie auf der Internetsite des Bundesamts für Umwelt (Bafu) ersichtlich ist.
Besondere Massnahmen sind gemäss der im Internet einsehbaren Liste des Bafu bisher nicht verfügt worden. Die betroffenen kantonalen Behörden mahnen aber zu grosser Vorsicht mit Feuer. Im Wallis ist in einigen Regionen das Entfachen von Feuer im Freien untersagt, ausgenommen sind einzig feste Feuerstellen mit betoniertem Boden und nur bei windstiller Lage.
Grosses Risiko
Das Gleiche gilt für das Unterengadin. Für die betroffenen Regionen stufen die Behörden das Risiko eines Waldbrandes als gross ein. Die Behörden warnen insbesondere auch davor, brennende Zündhölzer und Raucherwaren achtlos wegzuwerfen.
In weiteren Teilen Graubündens und in einigen Regionen des Wallis ist die Waldbrandgefahr zudem erheblich – das entspricht der dritten von fünf Gefahrenstufen. Das Bündner Amt für Wald und Naturgefahren geht davon aus, dass die Gefahr noch zunimmt.
Gefahr zunehmend
Erhebliche Waldbrandgefahr herrscht auch im Berner Jura, in Teilen des Berner Oberlandes sowie im Kanton St. Gallen in der Walenseeregion, im Rheintal und im Grossraum Sargans. In den meisten Gebieten der Schweiz ist gemäss der Bafu-Liste die Waldbrandgefahr aber nach wie vor gering.
Im Kanton Tessin hatte am Montagabend ein Blitzschlag einen Waldbrand ausgelöst. Das Feuer im Onsernonetal wurde unter Beizug eines Helikopters gelöscht.
Allfällige Feuerverbote fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Diese machten in früheren Trockenperioden mehrfach von dieser Möglichkeit Gebrauch. Feuerverbote in mehreren Kantonen gab es beispielsweise im Mai 2011. Für den Umgang mit Feuer und Feuerwerk können die Gemeinden zudem selbstständig Weisungen und Verbote erlassen, wie der Kanton Graubünden schreibt.
SDA/mw
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch