Implenia muss 19 Bundesordner durcharbeiten
Das Bundesgericht hat im Streit um die Baukosten des Stadions Letzigrund einen neuen Entscheid gefällt – gegen Implenia.

Sechs Jahren dauert der Streit ums Letzigrundstadion bereits. Die Parteien häuften dabei fleissig Papier an: Einzelne Rechtsschriften waren mehr als 1000 Seiten dick. Das wurde Implenia zu viel, die Firma leitete rechtliche Schritte ein.
Jetzt ist klar, die Anwälte der Baufirma Implenia kommen nicht darum herum, eine 19 Bundesordner füllende Klageantwort der Stadt Zürich durchzuarbeiten. Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Bauunternehmens nicht eingetreten.
Die Implenia hatte beim Bau des Stadions Letzigrund 12 Millionen Franken als sogenannte Gewährleistungsgarantie hinterlegt. Diese Summe hat die Stadt Zürich wegen der Mängel an den Dachstützen einkassiert. Die Baufirma will das Geld aber zurück und hat vor Bezirksgericht geklagt.
Bundesgericht sieht Voraussetzungen nicht gegeben
Die Klageantwort des Anwalts der Stadt Zürich umfasst drei Bundesordner sowie Beilagen, die weitere 16 Bundesordner füllen. Das ist aus Sicht der Implenia zu viel des Guten. Die Antwort verletzte den Rechtsanspruch, vor zu umfangreichen Rechtsschriften «verschont» zu werden.
Das sieht das Bundesgericht anders, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervor geht. Aus der langen Rechtsschrift erwachse der Implenia jedoch kein nicht wieder gutzumachender Nachteil. Ein solcher müsste jedoch vorliegen, damit das Bundesgericht auf die Beschwerde eintritt.
Im vorliegenden Fall kämpft die Implenia bereits zum zweiten Mal gegen eine lange Eingabe des Anwalts der Stadt Zürich. Die erste Klageantwort der Stadt umfasste über 1000 Seiten. Diese musste der Anwalt jedoch auf Geheiss der Gerichte auf 500 Seiten kürzen.
Nachdem die Implenia im Februar 2015 dazu Stellung genommen hatte, holte die Stadt mit ihren Gegenargumenten wiederum weit aus.
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