In Bern ist ein Konkubinat erst nach fünf Jahren stabil
Die Kantone behandeln Konkubinatspaare in der Sozialhilfe sehr unterschiedlich.
Hat ein Konkubinatspartner nicht genug eigene Mittel, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ist der andere verpflichtet, für ihn aufzukommen. Nachfolgend die wichtigsten Antworten zur gegenseitigen Unterstützungspflicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.