Das Urteil schafft in wichtigen Fragen Klarheit. Einen schalen Nachgeschmack hinterlässt jedoch das Verhalten der Behörden gegenüber jenem Moscheegänger, der durch seine Informationen den Winterthurer Prozess überhaupt erst ermöglicht hat. Obwohl jener Muslim sehr gut integriert ist, will ihn das Zürcher Migrationsamt in sein Heimatland zurückschicken. Wenn sich die Schweiz bei einem wichtigen Zeugen, der grosse Risiken auf sich genommen hat, auf diese Weise «bedankt», wird man sich über negative Folgen nicht wundern müssen. Dann werden Gotteshäuser in der Art der An'Nur-Moschee Dunkelkammern bleiben. Andere Insider der Islamistenszene werden es sich jetzt wohl zweimal überlegen, ob sie ihr Wissen mit Polizei und Staatsanwaltschaft teilen.
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Informant wird schlecht belohnt
Das Verhalten der Behörden gegenüber jenem Moscheegänger, der den Winterthurer Prozess ermöglicht hat, hinterlässt einen schalen Nachgeschmack.