Initiative könnte zu Boom von Ferienresorts führen
Für die Initianten ist klar: Wird eine Ferienwohnung vermietet, dann gilt sie nicht als Zweitwohnung. Die Baubranche dürfte daher vermehrt auf Resorts setzen.

Der Trend zu Ferienresorts hat in der Schweiz bereits vor einigen Jahren begonnen. Nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative könnte nun ein regelrechter Boom daraus werden. Die Initianten haben nämlich bereits vor der Abstimmung betont, «kommerziell vermietete Ferienwohnungen» seien vom Volksbegehren nicht betroffen. Und sie halten auch jetzt daran fest: Im Visier habe man ausschliesslich die «kalten Betten». Wer also seine Ferienwohnung eine bestimmte Anzahl Nächte pro Jahr vermietet – die Initianten denken an 120 bis 180 Nächte – soll nicht unter die Beschränkung fallen.