«Inländervorrang mittellight» reizt Bilaterale maximal aus
Die Firmen zur Einladung inländischer Jobsuchender zu zwingen, läge rechtlich eventuell ganz knapp drin: So erfuhr es die zuständige Kommission des Ständerats.
Die Firmen zur Einladung inländischer Jobsuchender zu zwingen, läge rechtlich eventuell ganz knapp drin: So erfuhr es die zuständige Kommission des Ständerats.
Wie stark darf man einheimische Stellensuchende bevorzugen, ohne die EU zu verärgern? Mit dieser Kernfrage unter anderem befasste sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats, als sie die letzten zwei Tage über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative diskutierte. Auf ihrem Tisch lag der vom Nationalrat beschlossene «Inländervorrang light»: Werden demnach bei der Zuwanderung bestimmte Schwellenwerte überschritten, kann der Bundesrat Firmen punktuell zwingen, offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Verschiedenen Ständeräten ist dieser Vorschlag zu wenig griffig, wie sie in den vergangenen Tagen kundtaten. Das einflussreiche SPK-Mitglied Philipp Müller (FDP, AG) meldete bereits Ideen für eine Verschärfung der «Light»-Vorlage an – löste damit aber auch Skepsis aus: Ständerat Daniel Jositsch (SP, ZH) etwa fürchtet, die Massnahmen könnten mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit kollidieren.