Innovationspark Dübendorf: Trotz Beschwerde geht Planung weiter
Das Bundesgericht gewährt der Stimmrechtsbeschwerde des Forums Flugplatz Dübendorf keine aufschiebende Wirkung.

In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden. Das Forum fordert, dass das Volk über den geplanten Innovationspark abstimmen kann. Mit der aufschiebenden Wirkung sollte verhindert werden, dass eine teure Planung vorangetrieben wird, die sich im Nachhinein als unnütz erweisen könnte.
Das Forum beruft sich in seiner Stimmrechtsbeschwerde gegen den Eintrag des Innovationsparks im Richtplan auf die Zürcher Kantonsverfassung. Diese verlangt, dass «Beschlüsse des Kantonsrates von grundlegender Bedeutung, die langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben», dem fakultativen Referendum unterliegen.
Nachträgliche Korrektur
Beim Innovationspark handelt es sich gemäss dem Forum um ein solches Unterfangen, weil auf den dafür vorgesehenen 70 Hektaren grossflächige Überbauungen geplant sind. Diese hätten erhebliche Auswirkungen auf das tierische und pflanzliche Leben.
Ein Antrag der SVP von Ende Juni, den Richtplaneintrag den Stimmberechtigten zu unterbreiten, wurde vom Zürcher Kantonsrat mit 115 gegen 54 Stimmen abgelehnt. Dieser Entscheid soll nun nachträglich korrigiert werden.
Unter Dach und Fach
Die Trägerschaft für den Innovationspark steht bereits fest: Der Kanton Zürich, die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH) und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) haben dafür eine Stiftung gegründet.
Und auch der Bund hat in der vergangenen Session vom Parlament grünes Licht für die Unterstützung des Innovationsparks erhalten. Bewilligt sind die Abgabe der 70 Hektaren im Baurecht zu marktüblichen Preisen und ein Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für Bürgschaften zur Vorfinanzierung von Geräten und Einrichtungen. (Verfügung 1C_415/2015 vom 29.09.2015) (sda/hoh)
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