Inserate nur für Zeitungen, die spuren
Die Schwyzer SVP verlangt von Medien die ungekürzte Wiedergabe einer Mitteilung zur Ausschaffungsinitiative – und hält unverblümt den Warnfinger hoch.
Von Erwin Haas Die SVP des Kantons Schwyz hat die regionalen Medien mit ihrem ausführlichen Argumentarium zur Ausschaffungsinitiative bedient. Gleichzeitig bat sie darum, die Mitteilung – eine ganze A4-Seite – «ungekürzt und unverändert» abzudrucken. Das Begleitschreiben von Parteisekretär Olivier Kessler macht die Bitte dann aber zu einer Art Erpressung: «Wir werden darauf achten, ob diese Kriterien eingehalten wurden, und unsere Inserate für die Ausschaffungsinitiative dementsprechend jenen Medien vermehrt in Auftrag geben, die unsere Mitteilung so veröffentlichen, wie sie eingesandt wurde.» Mit anderen Worten: Die Zeitung, die sich der SVP nicht fügt, spürt ihre «Unbotmässigkeit» im Portemonnaie, denn die Abstimmungskampagne der SVP wird ins Geld gehen. Eine solche Drohung sei unhaltbar, findet der Winterthurer Medienwissenschafter Vinzenz Wyss. Eine Redaktion müsse eingesandte Texte interpretieren und auch kürzen dürfen. Das gehöre zur Informationsfreiheit. «Wo kämen wir hin, wenn das Kapital den Medien vorschreibt, was sie zu veröffentlichen haben? Das wäre eine Gefahr für die Demokratie und kann nicht im Sinn der SVP sein», sagt Wyss. SVP spricht von «Belohnung» Die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Presserats hält fest, dass Journalisten die Informationsfreiheit «bei tatsächlicher oder drohender Beeinträchtigung durch private Interessen verteidigen». Drohungen oder Boykotte seien öffentlich zu machen. Die SVP aber beharrt auf dem Recht, Inserate dort zu platzieren, wo sie wolle. «Das war keine Drohung. Wir haben nur offen kommuniziert, dass wir keine Verfälschungen mehr dulden», sagt Kessler. Von Boykott könne keine Rede sein: «Es ist eine Belohnung für jene, die uns keine Steine in den Weg legen.» Grossen Erfolg hat die SVP jedoch nicht: Laut Josias Clavadetscher, Chefredaktor des «Boten der Urschweiz», haben der «Bote», der «March-Anzeiger» und das «Höfner Volksblatt» den Anspruch auf unveränderten Abdruck abgelehnt.
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