Inspektoren müssen die Schutzhülle von Auge prüfen
Die Schutzwand des AKW Leibstadt wies jahrelang sechs Bohrlöcher auf. Die Atomaufsichtsbehörde Ensi streitet jede Mitverantwortung ab. Die Prüfregeln für Inspektoren deuten aber auf Versäumnisse hin.

«Festlegung NE-14». So kryptisch dieser Titel klingt, das Dokument, das ihn trägt, hat es in sich. Das Regelwerk hält auf 66 Seiten akribisch fest, welchen sicherheitstechnischen Anforderungen Atomkraftwerke genügen müssen. Und wie die Inspektoren vorzugehen haben, um ebendiese Sicherheit zu testen. Verfasst hat das Papier der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI), der privat organisiert ist und im Auftrag der Atomaufsichtsbehörde des Bundes Ensi die überwachungspflichtigen Komponenten von Atomkraftwerken überprüft. Dazu gehört gemäss Dokument, die zugänglichen Passagen des sogenannten Containments «auf ihren Allgemeinzustand zu prüfen», von Auge und im Minimum alle vier Jahre. Das Containment ist jene Schutzhülle, die den Austritt von Radioaktivität verhindern soll.