Integrationsverträge gelten als «Erfolg»
In elf Kantonen wurden seit 2008 über 5300 Integrationsverträge abgeschlossen. Einwanderer, die dagegen verstossen, müssen mit einer Wegweisung rechnen. In sechs Fällen wurde diese in die Wege geleitet.

Erstmals wurden Ausländer in der Schweiz, die sich nicht an Integrationsverträge hielten, ausgewiesen. Das zeigen Recherchen der «SonntagsZeitung».
Bei insgesamt sechs Personen leiteten kantonale Behörden in Zürich, Solothurn, Aargau und St. Gallen den Landesverweis ein, nachdem sich die Ausländer unter anderem nicht an Abmachungen mit den Behörden gehalten haben. Vier der Sanktionierten erbrachten jedoch während der Rekursfrist die erforderliche Leistung und durften im Land bleiben. Schweizweit seien zudem zweihundert Personen gemahnt worden, weil sie Abmachungen nicht erfüllten. Seit 2008 schliessen Kantone Vereinbarungen mit Ausländern ab, die Integrationsziele wie das Erlernen der Sprache festlegen.
«Es geht um Qualität, nicht um Quantität»
In elf Kantonen wurden seither über 5300 solche Verträge abgeschlossen. Spitzenreiter ist mit 1700 Vereinbarungen der Kanton Solothurn, gefolgt von den Kantonen St. Gallen (1390) und Basel-Landschaft (1242). Das Modell gilt bei den Kantonen, die es durchführen, als Erfolg. «Wir können uns nicht mehr vorstellen, ohne dieses Modell zu arbeiten», sagt etwa Hilda Heller Butt gegenüber der «SonntagsZeitung». Die Integrationsdelegierte des Kantons Solothurn sieht in der Massnahme vor allem den Vorteil der Kontrollfunktion: «So können wir unsere Vorstellungen klar formulieren, ihnen aber auch unsere Integrationsangebote darstellen», sagt Butt.
Auch Thomas Kessler, der als Vater der Schweizer Integrationsvereinbarung gilt, ist von seinem Modell überzeugt: «Es geht um Qualität, nicht um Quantität. Wenn man die Vereinbarungen gut und sorgfältig begleitet, hat man eine riesige Wirkung», sagt der Integrationsbeauftragte des Kantons Basel-Stadt. In der Vereinbarung werden die Einwanderer etwa dazu verpflichtet, innerhalb einer gewissen Frist einen Sprachkurs zu besuchen. Erfüllen sie diese Forderung, wird ihnen die Hälfte der Kurskosten rückerstattet. Verstreicht die Frist ungeachtet, droht ihnen die Wegweisung.
Keine Anwendung im Welschland
Die Kantone setzen die Integrationsvereinbarung höchst unterschiedlich um. Zürich und Basel-Stadt schliessen beispielsweise nur Verträge mit Personen ab, die als schlecht integriert gelten. Kantone wie Basel-Landschaft oder St. Gallen setzen die Massnahme flächendeckend um. In der Westschweiz wiederum erhält die Vereinbarung nicht dieselbe Aufmerksamkeit: Kein welscher Kanton schliesst heute Integrationsverträge ab. Jetzt kündet der Genfer Polizeidirektor Pierre Maudet jedoch an, dass er im Juni ein eigenes Modell vorstellen wird – das sich an den Deutschschweizer Projekten orientiert.
Thomas Kessler zeigt sich derweil überzeugt, dass sein Modell auch in der Westschweiz mehrheitsfähig ist: «Wenn der Charakter nicht zu repressiv ist.»
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