«Irland hatte 1,28 Milliarden Euro gesprochen»
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen fordern finanzielle Entschädigung. Anders als in der Schweiz kam es im Ausland bereits zu Zahlungen. Was das für die Schweiz heisst, sagt Historiker Thomas Huonker.
Herr Huonker, der Bundesrat will die Geschichte der Verdingkinder und anderer Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen historisch und rechtlich aufarbeiten. Entschädigungszahlungen blieben bisher ausgeklammert. Betroffene fordern vier Milliarden Franken. Ein Recht auf Entschädigung gibt es allerdings nicht. Die Ansprüche sind verjährt.
Formalrechtlich betrachtet stimmt das vielleicht. Es gibt aber auch übergeordnete rechtliche Grundsätze. Zum Beispiel, dass geschehenes Unrecht gesühnt werden muss. Betrachtet man das aus dieser Warte, gibt es durchaus ein Recht auf Entschädigung. Sonst wäre es im Ausland auch nicht zu entsprechenden Regelungen gekommen.