IS-Unterstützer schuldig gesprochen
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Ahmed J. zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt – und schafft damit einen Präzedenzfall.
Ahmed J. ist vom Bundesstrafgericht am Freitag zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Die Richter folgten damit den Forderungen der Bundesanwaltschaft für den im April 2015 am Flughafen Zürich-Kloten festgenommenen 26-Jährigen.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte in der Hauptverhandlung eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren beantragt – die Bundesstrafrichter blieben nun leicht unter dieser Forderung. Sie hielten eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei gleicher Probezeit für angemessen.
Wollte sich dem IS anschliessen
Es bestünden «keine Zweifel, dass der Beschuldigte nicht humanitärer Helfer werden wollte, sondern Kämpfer», sagte der Richter in seinem Urteil. Er habe sich während acht Monaten über den bewaffneten Kampf und den Jihad informiert. Der 26-Jährige habe den Tod im sogenannten Heiligen Krieg in Kauf genommen. Er habe gewusst, welche Mittel die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzte, so der Richter.
Der schweizerisch-libanesische Doppelbürger wurde im April 2015 festgenommen, als er von Zürich-Kloten nach Istanbul reisen wollte – «mit dem Ziel, sich dem IS anzuschliessen und als Märtyrer zu sterben», wie es vonseiten der Bundesanwaltschaft hiess.
Präzedenzfall für Jihad-Reisende
Dem jungen Vater wurde ebenfalls vorgeworfen, vor dem geplanten Flug in die Türkei Bilder über einen Messaging-Dienst verbreitet zu haben, welche die «grausame Gewalttätigkeit» gegen einen Menschen eindringlich darstellen. Diesen Vorwurf sahen die Richter jedoch nicht bestätigt: Es könne ihm in diesem Bereich kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb er freizusprechen sei.
Die Bundesanwaltschaft hatte den Prozess in der Hauptverhandlung als «Präzedenzfall» für den strafrechtlichen Umgang der Schweiz mit Jihad-Reisenden bezeichnet.
Im März 2016 hatte das Bundesstrafgericht drei Iraker zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie direkte Verbindungen zu mutmasslichen Mitgliedern des IS unterhielten.
SDA/mch
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