«Islamistenschützer»-Plakate: Gericht stoppt Anti-FDP-Kampagne
Das Egerkinger Komitee um SVP-Nationalrat Wobmann muss seine Wahlwerbung sofort stoppen, sonst droht eine hohe Busse.

Die FDP hat mit einer Klage beim Bezirksgericht Andelfingen (ZH) Recht erhalten. Das Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass das Egerkinger Komitee mehrere hundert Wahlplakate gegen die FDP innert 24 Stunden entfernen lassen muss.
Das Komitee, das von SVP-Nationalrat Walter Wobmann (SO) präsidiert wird, hat sich dem Kampf gegen die sogenannte Islamisierung der Schweiz verschrieben. Zu diesem Zweck hat es unter anderem die Minarett- und die Burkaverbots-Initiative lanciert.
Am letzten Montag hat das Komitee laut eigenen Angaben 400 grossflächige Wahlplakate in der ganzen Schweiz aufhängen lassen. Darauf greift das Komitee die FDP frontal an. «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!», heisst es auf dem Plakat in grossen Buchstaben. Dazu sind die Fotos von vier prominenten FDP-Exponenten abgebildet: Parteipräsidentin Petra Gössi, Fraktionschef Beat Walti sowie die Berner Nationalräte Christa Markwalder und Christian Wasserfallen. Dazu fragt das Komitee im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen vom 20. Oktober: «Wollen Sie solche FDP-Mitläufer wirklich wählen?»
Gegen diesen Angriff haben die FDP Schweiz sowie die vier betroffenen Politiker am Dienstag beim Bezirksgericht Andelfingen (ZH), dem Sitz des Egerkinger Komitees, Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Die FDP verlangt, dass das Komitee ihre Anti-FDP-Werbung nicht mehr weiter verbreiten darf und die bereits aufgehängten Plakate unverzüglich entfernen muss.
«Innert 24 Stunden»
Das Bezirksgericht Andelfingen hat der FDP nun vorläufig Recht gegeben. In einer superprovisorischen Verfügung verpflichtet es das Egerkinger Komitee, die Anti-FDP-Werbung per sofort zu stoppen. Die bereits aufgehängten Plakate müssten «innert 24 Stunden entfernt werden», schreibt das Gericht in seiner fünfseitigen Verfügung, die dieser Zeitung vorliegt. Zudem muss das Komitee dafür sorgen, dass das Sujet auch im Internet und auf Socialmedia-Kanälen gelöscht wird.
Für den Fall, dass das Egerkinger Komitee der Verfügung nicht nachkommt, droht ihm das Gericht eine Busse an, die sich bis zu 10'000 Franken belaufen kann.
Innert zehn Tagen kann das Egerkinger Komitee beim Gericht materiell Stellung zur Klage nehmen. Dabei bekommt das Komitee die Gelegenheit, seine harten Vorwürfe zu beweisen und dafür allfällige Belege beizubringen. Dann entscheidet das Gericht definitiv.
Dass das Gericht die Plakate bereits vor seinem materiellen Entscheid superprovisorisch verbietet, begründet es wie folgt: Der Inhalt des Plakats «in Kombination von Text, Bildern und Wahlempfehlung» lasse «eine Persönlichkeitsverletzung als zumindest ausreichend wahrscheinlich erscheinen».

Auf seinem Plakat begründet das Egerkinger Komitee seine massiven Vorwürfe an die Adresse der FDP damit, dass die Mehrheit der freisinnigen Fraktion am 10. September im Nationalrat eine SVP-Motion abgelehnt hatte. Der Vorstoss trut den Titel «Stopp der Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz!». Darin verlangte die SVP unter anderem, dass der Bund «alle Moscheen in unserem Land» überwacht. Zudem soll er verhindern, dass muslimische Organisationen aus dem Ausland finanziert werden.
Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach sich im Rat gegen die Motion aus. Sie sagte, dass viele der SVP-Forderungen bereits erfüllt seien. Zudem sei eine Überwachung sämtlicher Moscheen gar «nicht möglich». Trotz Keller-Sutters Widerstand hätte die SVP ihre Motion im Nationalrat beinahe durchgebracht - weil die ganze SVP-Fraktion selber und fast die ganze CVP-Fraktion Ja stimmten. Alle übrigen Parteien inklusive der FDP lehnten die Motion fast geschlossen ab, so dass das Abstimmungsresultat 91 gegen 91 lautete. Nationalratspräsidentin Marina Carobbio (SP) gab dann den Stichentscheid gegen die Motion. Drei Wochen später hängte das Egerkinger Komitee seine Plakate gegen die FDP auf.
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