
Seit Jahren verfolgt die Schweiz eine Aussenpolitik, die von ihrer traditionellen Zurückhaltung abweicht. Sie versucht, ihren internationalen Einfluss durch Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Staaten zu verstärken, und stützt sich dabei auf die Autorität des internationalen Rechts, um ihre Interessen und ihre Unabhängigkeit zu schützen.
In der Fünften Konvention, die 1907 auf der Haager Friedenskonferenz geschlossen wurde, sind die Rechte und Pflichten des neutralen Staates aufgeführt. Die Regeln der Neutralität gelten nur für Kriegssituationen zwischen Staaten, und selbst dann enthalten sie nur sehr wenige Einschränkungen. Sie besagen, dass sich der neutrale Staat nicht militärisch an einem Konflikt zwischen anderen Staaten beteiligen darf.
Gastbeitrag zur Neutralität – Ist die Schweiz noch ein neutrales Land?
Unser Land steht auf der Seite des Völkerrechts. Aktiv. Dies lässt auch Sanktionen zu, ohne das Neutralitätsrecht zu verletzen.