Ist Posing schon Kinderpornografie?
Nach dem Skandal um SPD-Politiker Sebastian Edathy fordern deutsche Politiker und Kinderschützer ein Verbot von Nacktbildern von Kindern. Die Rechtslage in der Schweiz erläutert das Bundesamt für Polizei.

Wie ist das sogenannte Posing von Kindern in der Schweiz aus strafrechtlicher Sicht zu beurteilen? Das Strafgesetzbuch (Art. 197 Ziff 3) verbietet unter anderem Darstellungen von sexuellen Handlungen mit Kindern (Kinderpornografie). Neben den eigentlichen sexuellen Handlungen können auch Nacktfotos von Kindern als verbotene Pornografie qualifiziert werden. Rein statische Nacktfotos gelten dann als pornografisch, wenn sie durch eine übermässige Betonung des Genitalbereichs darauf angelegt sind, den Betrachter sexuell aufzureizen. Dies ist ohne Zweifel erfüllt, wenn der Fokus eindeutig auf das entblösste Geschlechtsteil des Kindes gerichtet ist, beziehungsweise nur dieses darstellt.