Ja zu Sterbehilfe für Kinder
Das belgische Parlament stimmt der Sterbehilfe für Kinder zu. Der Abstimmung war eine heftige Debatte vorausgegangen.

Das belgische Abgeordnetenhaus stimmte heute mit grosser Mehrheit für ein Gesetz, das Sterbehilfe für todkranke und schwerst leidende Minderjährige ermöglicht. Zuvor hatte das Gesetz schon den belgischen Senat passiert. Bei der Abstimmung votierten nach einer emotionalen Debatte 86 Abgeordnete mit Ja und 44 Abgeordnete mit Nein, zwölf Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
Bei Erwachsenen ist die Sterbehilfe in Belgien seit 2002 zulässig. Das neue Gesetz weitet sie auf Minderjährige aus. Es gibt keine Altersgrenze, allerdings müssen die Kinder «Urteilsfähigkeit» besitzen. Die Eltern und Ärzte müssen dem Schritt zustimmen. Nach Schätzungen könnte das Gesetz fünf bis zehn Fälle im Jahr betreffen.
Belgien wäre nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren. Belgiens König Philippe muss das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird.
«Niemandem wird Sterbehilfe aufgedrängt»
In der Debatte vor dem Parlamentsentscheid hatten Gegner und Befürworter noch einmal ihre Positionen bekräftigt. Es gehe nicht darum, Sterbehilfe «wem auch immer aufzudrängen», sagte die Sozialistin Karine Lalieux. Vielmehr stärke das Gesetz die Wahlfreiheit für jedermann und ermögliche Kindern, ihre Qualen abzukürzen, sagte Lalieux.
«In der Praxis» existiere Sterbehilfe für Kinder in Belgien ohnehin schon, machte der liberale Abgeordnete Daniel Bacquelaine geltend. Mehrere Befürworter wiesen auf die ihrer Ansicht nach strikten Beschränkungen hin, denen jeder Fall unterliegen würde: Das Kind müsse so krank sein, dass die medizinische Situation ausweglos sei und zum Tode führe, zudem müsse es den Befund dauernder und unerträglicher Schmerzen geben.
Gegner des Gesetzes zogen in der Debatte in Zweifel, ob Minderjährige eine solche weitreichende Entscheidung treffen können. Catherine Fonck von der zentristischen Partei CDH sagte, der Text werfe «grundlegende Probleme» auf und kritisierte, der Begriff der «Urteilsfähigkeit» sei nicht klar genug.
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