Jeder vierte Laden verkaufte Alkohol an Jugendliche
Bei Testkäufen in sämtlichen Gemeinden des Bezirks Meilen schnitten vor allem Bars und kleine Lebens- mittelläden schlecht ab.
Von Jacqueline Surer Erstmals seit 2007 haben dieses Jahr alle elf Gemeinden im Bezirk Meilen jugendliche Testkäufer losgeschickt mit dem Auftrag, sich Alkohol zu besorgen. Dabei bestätigte sich das vertraute Bild: Minderjährige gelangen in Läden und Restaurants noch immer zu leicht an Bier, Wein und Spirituosen. 108 Betriebe wurden auf die Probe gestellt, fast jeder Vierte fiel durch. In der Suchtpräventionsstelle Samowar, welche die Testkäufe im Bezirk auswertet, ist man mit dem Resultat trotzdem zufrieden. Die Zahl der fehlbaren Betriebe habe im Lauf der Jahre deutlich abgenommen, sagt Suchtpräventionsexperte Enrico Zoppelli. «Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.» Als die Testkäufe 2005 in den Seegemeinden erstmals stattfanden, lag der Anteil der Betriebe, die widerrechtlich Alkohol verkauften, noch bei 45 Prozent. Vorbildliche Tankstellenshops Das leichteste Spiel hatten die speziell für ihre Aufgabe geschulten Jugendlichen dieses Jahr in Bars und kleinen Lebensmittelläden. Geradezu vorbildlich verhielten sich dagegen die Angestellten der Tankstellenshops: Hier blitzte die minderjährige Kundschaft fast überall ab. «Die grossen Betriebe nehmen den Jugendschutz heute ernster», sagt Zoppelli. Die Tankstellenshops seien dank gezielter Schulung des Personals und regelmässigen Kontrollen von den schwarzen Schafen der Branche zu deren Vorreitern geworden. Die Alkoholtestkäufe sind laut Zoppelli ein wirksames Kontrollinstrument. Das zeige sich daran, dass in Gemeinden, in denen über längere Zeit nicht getestet werde, die Zahlen merklich schlechter würden. Testkäufe sind wieder gefragt Trotzdem hatte in den letzten Jahren der Wille der Gemeinden, Testkäufe durchzuführen, stetig abgenommen. Der Tiefpunkt war 2009 erreicht, als nur zwei Gemeinden mitmachten. Grund dafür war die umstrittene Rechtslage. Das Statthalteramt des Bezirks, das für die Ahndung der fehlbaren Betriebe zuständig ist, hielt Testkäufe für unzulässig. Seit 2008 sah es daher von Bussen ab. Seit diesem Sommer ist nun aber alles anders: Der Kantonsrat hat einer Initiative zugestimmt, die eine gesetzliche Regelung der Testkäufe verlangt. Wann diese in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht festgelegt. Unklar ist auch, wie sich das Statthalteramt zur Gesetzesänderung verhalten wird. Der Samowar aber weiss, dass er die Gunst der Stunde nutzen will. Die Suchtpräventionsstelle hat den Gemeinden ans Herz gelegt, die Testkäufe in den kommenden drei Jahren mit Vehemenz weiterzuführen.
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