Jetzt muss sich das Bundesgericht mit «Züri autofrei» beschäftigen
Die Juso-Initiative wird ein Fall fürs Bundesgericht. Die Gegner akzeptieren den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichtes nicht.

Ob die Juso-Initiative «Züri autofrei» ungültig oder gültig ist, wird das Bundesgericht entscheiden. Die Gegner akzeptieren das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes nicht, das die Volksinitiative für gültig erklärte, und ziehen ihn ans Bundesgericht weiter
Der Verwaltungsgerichtsentscheid vom Dezember legt nach Ansicht der Gegner den Grundsatz «in dubio pro populo» (im Zweifel für die Volksrechte) zu weit aus. Da habe man ein «sehr grosses Fragezeichen», sagte Pablo Bünger, Rechtsvertreter der Wirtschaftsverbände, auf Anfrage weiter. Mit dem Anliegen der Initiative habe, was übrig bleibe, kaum noch etwas zu tun.
Zudem halte man die Initiative für «nicht umsetzbar». Auch verletze sie Bundesrecht, da die Gemeinde keine Kompetenz habe, das Geforderte zu regulieren.
Stadtrat wollte sie für ungültig erklären
Die im August 2017 von der Juso Stadt Zürich eingereichte Initiative verlangt, dass in der Gemeindeordnung festgeschrieben wird, dass das Stadtgebiet vom motorisierten Individualverkehr befreit werden soll. Erlaubt blieben einige Ausnahmen, beispielsweise für den öffentlichen Verkehr. Zudem sollen Alternativen gefördert werden.
Der Bezirksrat hatte – ebenso wie der Stadtrat – die Initiative für ungültig erklärt. Nach Ansicht des Stadtrates verstösst sie klar gegen übergeordnetes Recht. Eine Gemeinde dürfe nicht das ganze Gebiet mit einem Fahrverbot belegen.
Zudem seien die grundsätzlichen Ziele der Initianten, nämlich die Förderung des öffentlichen und des Langsamverkehrs, bereits in der Gemeindeordnung verankert. Das Verwaltungsgericht hatte überraschend im Dezember Beschwerden des Gemeinderats und der Juso gegen die Ungültigerklärung gutgeheissen. Wenn die Stadt Zürich im Rahmen des Bundesrechts und innerhalb der ihr vom Kanton zugewiesenen Kompetenzen bleibe, dürfe sie schon Fahrverbote erlassen aber beispielsweise nicht auf Kantons- und Nationalstrassen.
SDA
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