Jobs für Behinderte – als Pflichtprogramm?
Travailsuisse will Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten verpflichten, Behinderte anzustellen. Wer die Quote von 2,5 Prozent der Stellen nicht erfüllt, soll zahlen müssen.

Firmen in der Schweiz sollen dazu verpflichtet werden, Behinderte anzustellen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Abgabe bezahlen. Der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse hat am Montag sein Modell für die 6. Revision der Invalidenversicherung vorgestellt.
Demnach sollen Betriebe ab einer Grösse von zehn Mitarbeitern 2,5 Prozent der Stellen für Behinderte reservieren. Umgerechnet auf eine Betriebsgrösse mit 200 Vollzeitstellen ergibt dies eine Quote von fünf Vollzeitstellen für Behinderte, ein Unternehmen mit 40 Stellen müsste mindestens einen Arbeitsplatz anbieten. Ausgenommen von der Regelung bleiben im Modell von Travailsuisse Betriebe mit weniger als 10 Vollzeitstellen – in der Schweiz mit vielen KMU sind das 87 Prozent der Firmen.
Abgestuftes Abgabesystem vorgeschlagen
Wer der Einstellungspflicht nicht nachkommt, soll eine grössenabhängige Abgabe entrichten, erklärte Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travailsuisse, vor den Medien in Bern. Von 10 bis 49 Vollzeitstellen würde ein Viertel einer minimalen IV-Rente – 285 Franken im Monat – fällig. Damit trägt das Modell den Problemen dieser kleineren Firmen Rechnung, die sie mit der Anstellung von Behinderten haben könnten. Für Unternehmen mit bis zu 250 Vollzeitstellen läge der Satz bei einer halben IV-Rente oder 570 Franken pro nicht gewährtem Arbeitsplatz.
Grosse Unternehmen mit mehr als 250 Stellen müssten eine volle Minimalrente zahlen oder 1140 Franken. Ein Unternehmen mit 320 Vollzeitstellen soll demnach für die nicht angebotenen 8 Stellen für teilleistungsfähige Menschen 9120 Franken pro Monat zahlen. Die Beschäftigungspflicht würde gemäss den Berechnungen von Travailsuisse Arbeitsplätze für rund 100'000 IV-Bezügerinnen und - Bezüger reservieren.
Käme die Wirtschaft der Einstellungspflicht zur Hälfte nach, würde die Nichterfüllungsabgabe jährlich Einnahmen von 500 Millionen Franken generieren. Dieses Geld müsste die IV zweckgebunden in Arbeitsplätze für nur zum Teil leistungsfähige Menschen investieren, die am normalen Arbeitsmarkt keine Stelle finden.
Freiwilligkeit als unzulänglich bezeichnet
Travailsuisse stellte ihr Modell für den ersten Teil der 6. IV-Revision im Hinblick auf deren Beratung in der Wintersession des Nationalrats vor. Die Revision will 16'800 IV-Bezügerinnen und -Bezüger zurück in den Arbeitsmarkt bringen. Mit ihrem Beharren auf der vollen Freiwilligkeit und ihrem Fundamentalwiderstand gegen einen Integrationsbeitrag vereitelten die Arbeitgeber dieses Ziel, sagte Travailsuisse-Präsident Martin Flügel. Fehle eine Verpflichtung zur Integration, laufe die Revision auf eine Schikane für Rentenbezüger hinaus.
Quote von einem Prozent bei Grossfirmen?
Ein ähnliches, allerdings weniger strenges Modell für eine Beschäftigungspflicht hatte am Freitag bereits die Sozialkommission des Nationalrates gutgeheissen. So sollen Firmen mit mehr als 250 Angestellten ein Prozent Behinderte einstellen müssen. Um auf fünf Vollzeitstellen für Behinderte zu kommen, bräuchte eine Firma in diesem Fall 500 Vollzeitstellen.
Der Ständerat hatte das erste Teilpaket der 6. IV-Revision bereits in der Sommersession gutgeheissen, dabei aber auf Quoten verzichtet. Derzeit beschäftigt die Schweizer Wirtschaft etwa 30'000 Menschen mit Teilleistungsfähigkeit.
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