Julian Assange wird ausgeliefert
Die englische Justiz beschliesst die Auslieferung des Wikileaks-Gründers nach Schweden. Nun muss sich Assange vor Gericht behaupten. Dem 39-Jährigen wird sexuelle Nötigung vorgeworfen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen in Schweden sind Aussagen von zwei Schwedinnen, Frau A. und Frau W. Demnach gab Frau A. an, Assange habe versucht, mit ihr am 14. August 2010 Sex ohne Kondom zu haben. Schliesslich habe er aber doch ein Präservativ verwendet und beide hätten in beiderseitigem Einverständnis Sex gehabt. Frau A. zufolge sei das Kondom jedoch kaputt gegangen oder von Assange aufgerissen worden.
Am 18. August soll sich Assange nach Angaben von Frau A. vor ihr entblösst und an ihr gerieben haben. Die schwedischen Behörden sehen darin eine vorsätzliche Belästigung.
Beide waren einverstanden
Frau W. sagte aus, sie habe am 17. August mit Assange Sex gehabt. Beide seien damit einverstanden gewesen. Assange habe zunächst ein Kondom benutzt. Später habe er jedoch ungeschützten Sex mit ihr gehabt, als sie geschlafen habe.
Der Bruder von Frau W. hat ausgesagt, seine Schwester habe sich zunächst nicht an die Behörden wenden wollen, wenn Assange sich auf Geschlechtskrankheiten testen lasse. Ein Freund der beiden Frauen sagte zudem aus, diese hätten zunächst keine Anklage von Assange beabsichtigt.
Zweifelhafte Mitteilungen
Es soll nach Angaben von Assanges Anwälten SMS-Mitteilungen geben, die die Darstellungen der Frauen fragwürdig erscheinen liessen. Darin hätten sie Interesse gezeigt, sich von einer Boulevard-Zeitung bezahlen zu lassen.
Assange hat die Vorwürfe als Schmutzkampagne zurückgewiesen. Die schwedischen Behörden und Personen aus dem Umfeld der beiden Frauen weisen das wiederum zurück: Die Vorwürfe seien nicht politisch motiviert und niemand, insbesondere nicht die US-Regierung, hätten Druck auf sie ausgeübt oder sie in irgendeiner Weise beeinflusst.
Die schwedischen Behörden sprechen von sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und Vergewaltigung. Der Vergewaltigungsvorwurf unterteilt sich im schwedischen Recht in drei Stufen, was die Schwere der Tat angeht. Die niedrigste trifft auf die Vorwürfe zu, denen sich Assange ausgesetzt sieht. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu vier Jahre Gefängnis.
dapd/ sda/pbe
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