Juso müssen ZKB-Homepage vom Netz nehmen
Weil sie auf einer Homepage nach einem neuen ZKB-CEO gesucht hatten, standen die Juso vor dem Handelsgericht. Eine Busse zahlen müssen die Jungsozialisten zwar nicht, Konsequenzen hat die Aktion trotzdem.

Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Zürcher Jungsozialisten (Juso) haben sich vor Handelsgericht geeinigt. Die ZKB klagte gegen die Juso, die beim Abstimmungskampf für die 1:12-Volksinitiative auf einer Website einen neuen ZKB-CEO suchten.
Die Juso suchten mit einer eigens dafür produzierten Website einen Nachfolger für ZKB-Chef Martin Scholl. Scholl verfolge eine sehr zweifelhafte Geschäftspolitik, fördere die Abzockerei und handle nicht im Interesse des Zürcher Volkes als Besitzerin der Bank, begründeten die Jungsozialisten die Aktion.
Umgehend nach der Aufschaltung im November 2013 verlangte die ZKB vom Handelsgericht die Sperrung der Website. In einem ersten Entscheid gab das Gericht der Bank recht: Die Juso mussten die Seite zkb-ceo.ch sperren, was sie als «Zensur der öffentlichen Meinung» kritisierten.
Juso müssen Website löschen
Heute Donnerstag einigten sich die beiden Parteien in einem Vergleich vor dem Zürcher Handelsgericht, wie Juso-Co-Präsident Pascal Bührig auf Anfrage der sda sagte. Unangetastet bleiben die Forderungen im Juso-Positionspapier über die ZKB.
Auch die von der ZKB geforderten 1000 Franken an eine gemeinnützige Institution müssen die Juso nicht zahlen. Hingegen müssen die Juso die Website dauerhaft löschen sowie eine Mitteilung verbreiten, in der sie bedauern, dass sie Scholl implizit einen rechtlichen Konflikt mit den US-Steuerbehörden unterstellten.
Die ZKB übernimmt die Gerichtskosten, beide Parteien zahlen zudem die eigenen Anwaltskosten.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch