Justiz hat offenbar sichere Beweise
Die Staatsanwaltschaft stützt sich beim Verfahren um Christoph Blochers Immunität auf einen Mailverkehr von Hermann Lei. Demnach soll Blocher Lei die «Weltwoche» als Datenempfängerin empfohlen haben.
SVP-Nationalrat Christoph Blocher hat am 27. Dezember 2011 mit dem Thurgauer Anwalt Hermann Lei die Übergabe der Kontendaten von Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand an die «Weltwoche» beraten. Dies zeigen Recherchen der «SonntagsZeitung».
Mehrere Personen, die Einblick in das achtseitige Gesuch um die Aufhebung der Immunität Blochers hatten, versichern, die Staatsanwaltschaft Zürich stütze ihr Verfahren auf den Mailverkehr zwischen Lei und dem früheren Bank-Sarasin-Mitarbeiter Reto T. Darin sei der Kontakt vom 27. Dezember zwischen Lei und Blocher erwähnt.
Blocher soll «Weltwoche» empfohlen haben
Lei bestätigt den Sachverhalt, will aber keine weiteren Angaben machen. Sein Anwalt Valentin Landmann wird konkreter. Gegenüber der «SonntagsZeitung» sagt er, Lei habe sich beim Kontakt mit Blocher erkundigt, ob es eine gute Idee sei, sich an die «Weltwoche» zu wenden. Blocher habe laut seinem Mandanten sinngemäss geantwortet: «Ja, die ‹Weltwoche› ist eine gute Zeitschrift. Zudem weiss ich, dass Urs Paul Engeler bereits wegen der Nationalbank recherchiert.»
Aufgrund dieses Szenarios gehe die Zürcher Staatsanwaltschaft von der Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung aus, berichten mehrere Quellen. Sie glauben nicht, dass die Immunität Blochers dieses Handeln abdeckt. Wenn der SVP-Nationalrat am 27. Dezember tatsächlich Lei geraten hat, an die Presse zu gehen, steht sein Rat in keinem direkten Zusammenhang mit seinem Handeln als Nationalrat. Und nur dieses ist durch die Immunität gedeckt.
Blocher hat bisher eine Beteiligung an der Weitergabe der Daten an die Presse abgestritten. Zu den jüngsten Rechercheergebnissen der «SonntagsZeitung» wollte er gegenüber dem Blatt keine Stellung nehmen.
Werden Blocher-Akten entsiegelt?
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird in den nächsten Tagen ein Gesuch um Entsiegelung der beschlagnahmten Blocher-Unterlagen beim Obergericht einreichen. Dies berichtet die Zeitung «Der Sonntag». Die Beschwerdekammer muss deshalb entscheiden, ob die bei der Hausdurchsuchung in Blochers Villa beschlagnahmten Unterlagen von der Staatsanwaltschaft entsiegelt und für das Strafverfahren verwendet werden dürfen. Das Obergericht will den Fall, unbesehen der laufenden Abklärungen über Blochers Immunität, an die Hand nehmen. Das Gleiche gilt für Blochers Beschwerde gegen seine Hausdurchsuchung.
Am Donnerstag wird zudem die ehemalige SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) in Bern ihre Sicht der Dinge zur Affäre schildern. Dies berichtet ebenfalls die Zeitung «Der Sonntag». Calmy-Rey wurde letzten Dezember von Blocher über die Vorwürfe von angeblich dubiosen Devisengeschäften des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten in Kenntnis gesetzt. Calmy-Rey würde aber auch vor der Immunitätskommission aussagen, wie sie gestern dem «Sonntag» sagte: «Wenn ich eine Einladung erhalte, würde ich mich dazu verpflichtet fühlen.»
Bundesanwalt stützt Brunner
Bundesanwalt Michael Lauber glaubt im Fall Blocher nicht an ein politisch motiviertes Verfahren, wie dies die SVP darstellt. «So wie ich die Zürcher Staatsanwaltschaft kenne, zweifle ich nicht an deren Unabhängigkeit», sagt er in einem Interview mit der Zeitung «Der Sonntag».
Auf die Frage, ob die Frage der parlamentarischen Immunität Blochers an einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes übergeben werden soll, sagt Lauber: «Ich bin offen. Wenn das Parlament einen solchen Entscheid fällt, ist es zu akzeptieren.» Er unterstützt weiter das Vorgehen von Oberstaatsanwalt Andreas Brunner, an die Öffentlichkeit gegangen zu sein: «Es ist richtig, dass dies Chefsache ist. Wenn es heikel wird, muss man selber hinstehen.»
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