Surfen und Baden in Regensdorf Kanton akzeptiert Gerichtsentscheid gegen den Surf- und Freizeitpark
Das Gericht hat den Entscheid Regensdorfs und des Kantons für eine Surfanlage mit Badesee aufgehoben. Regensdorf zieht den Fall eine Instanz weiter, der Kanton verzichtet.

Der Kanton Zürich hätte einen Surf- und Freizeitpark in Regensdorf ermöglicht. Doch das Baurekursgericht hat entschieden: Der Eintrag im Regionalen Richtplan ist rechtswidrig. Damit haben die Richter den Entscheid des Kantons, der den Richtplaneintrag genehmigt hatte, umgestossen. Heisst: Dem Projekt Surf- und Freizeitpark Regensdorf fehlt die raumplanerische Grundlage. Die grüne Wiese angrenzend an die Sportanlage Wisacher und die äussersten Wohnhäuser Regensdorfs fällt somit als Standort weg.