Kanton Schwyz will die Steuern erhöhen
Den interkantonalen Steuerwettbewerb hatte der Kanton Schwyz mit Senkungen der Abgaben an den Fiskus mitbefeuert. Nun geht es in die andere Richtung.

Bis 2018 will die Schwyzer Regierung den Kantonshaushalt wieder ins Lot bringen. Sie hat heute die Vorlage für eine Teilrevision des Steuergesetzes vorgelegt. Die Revision soll Mehreinnahmen von 62 Millionen Franken bringen. Zum Kern zählt bei der Einkommenssteuer ein neuer Kantonstarif für Einkommen ab 230'400 Franken. Zudem soll beim Vermögen der Steuersatz von 0,5 auf 0,6 Promille steigen und Dividenden sollen stärker besteuert werden.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist neu ein Mindeststeuerbetrag von 200 Franken vorgesehen. Ebenso viel sollen künftig auch privilegiert besteuerte Gesellschaften mindestens zahlen müssen. Um Bodenspekulation vorzubeugen, will die Schwyzer Regierung bei der Grundstückgewinnsteuer zu einer Regelung zurückkehren, wie sie bis 2006 galt. Werden Grundstücke bereits nach einem bis vier Jahren wieder verkauft, soll sich die Grundstückgewinnsteuer automatisch erhöhen. Von den rund 72 Millionen Franken Grundstückgewinnsteuern will der Kanton künftig zudem Dreiviertel behalten statt wie bisher die Hälfte. Das Nachsehen haben die Bezirke und Gemeinden.
Finanzausgleich belastet den Kanton
Die Regierung begründet die Massnahme mit der zunehmenden Belastung durch den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Alles in allem soll die Revision für die Gemeinden und Bezirke jedoch weitgehend kostenneutral ausfallen, wie die Regierung schreibt. Der Regierungsrat will die Massnahmen per 2015 in Kraft setzen. Er erwartet durch die Revision keine negativen Folgen im Steuerwettbewerb. Der Kanton Schwyz belege sowohl im interkantonalen als auch im internationalen Vergleich hochrangige Positionen.
Kritik gab es in der Vernehmlassung vor allem an der Einführung eines eigenen neuen Kantonstarifs bei der Einkommenssteuer. Parteien, Bezirke und Verbände hätten stattdessen die Erhöhung des Kantonssteuerfusses oder die Anpassung des allgemeinen Tarifs gefordert.
Höhere Hürden für Pauschalbesteuerte
Grund für die Steuergesetzrevision im Kanton Schwyz sind neben dem Defizit in der Staatskasse vor allem zahlreiche Änderungen beim Bundesrecht. Darunter fallen etwa die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer. Schwyz legt die Eintrittshürde für Pauschalbesteuerte beim steuerbaren Einkommen gemäss bisheriger Praxis explizit bei 600'000 Franken fest. Der Kanton geht weiter als der Bund. Dieser verlangt bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken.
SDA/ldc
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