Kanton stellt Varianten für die Oberlandautobahn vor
Weil die Oberlandautobahn zwischen Hinwil und Wetzikon nicht durch die Moorlandschaft führen darf, hat der Kanton neue Varianten ausgearbeitet. Diese seien «voraussichtlich bewilligungsfähig».

Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker (SVP) hat der Bevölkerung im Zürcher Oberland zwei mögliche Varianten für den Lückenschluss der Oberlandautobahn vorgestellt. Beide Linienführungen seien «voraussichtlich bewilligungsfähig», betonte Stocker.
Es war die erste von zwei Informationsveranstaltungen für die betroffene Bevölkerung im Zürcher Oberland. Der Regierungsrat betonte dabei erneut, dass aufgrund der bereits heute hohen Verkehrsmenge nur eine vierspurige Variante in Frage komme, wie es in einer Mitteilung der Volkswirtschaftsdirektion heisst.
«Voraussichtlich bewilligungsfähig»
Der Kanton sehe zwei Möglichkeiten für weitgehend unterirdisch geführte Linienführungen, die «voraussichtlich bewilligungsfähig» seien, heisst es weiter. So schlägt die Volkswirtschaftsdirektion eine Variante westlich von Grüt bis zur Forchautostrasse beim heutigen Anschluss Ottikon vor, oder jene Variante östlich von Grüt mit einem neuen Anschluss bei Herschmettlen.
Die Schutzinteressen im Oberland seien vielfältig, wird Markus Traber, Chef des Amtes für Verkehr, in der Mitteilung zitiert. Aus heutiger Sicht seien aber bei den beiden übriggebliebenen Linienführungen keine unüberwindbaren Hindernisse festzustellen.
Der unbestrittene Abschnitt von Uster Ost bis Wetzikon West bewirkt gemäss Volkswirtschaftsdirektion die gewünschte Entlastung der am meisten belasteten Strecken im Aatal. Die Variante im Bereich der heutigen Kantonsstrasse zwischen Hinwil und dem Kreisel Betzholz hingegen ist aus Gründen des Moorlandschutzes nicht ausbaubar.
Bis Ende Jahr sollen nun die beiden vorgeschlagenen Linienführungen auf ihre Umweltverträglichkeit hin geprüft werden. Zudem werde man noch dieses Jahr einen Richtplaneintrag beim Kantonsrat beantragen, schreibt die Volkswirtschaftsdirektion. Über das endgültige Projekt entscheiden wird der Bund. Der Kanton kann ihm aber einen Vorschlag unterbreiten.
Schutz der Moorlandschaft
Das Bundesgericht hatte im Juni 2012 das Projekt Lückenschluss Oberlandautobahn zurückgewiesen, da dieses im Abschnitt Wetzikon bis Hinwil die Moorlandschaft in unzulässiger Weise beeinträchtigt hätte. Das Projekt wurde deshalb zur Neubeurteilung an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Dieser entschied im September, bis zur Aufnahme der A53 ins Nationalstrassennetz Anfang 2014 mindestens eine bewilligungsfähige Variante auszuarbeiten.
SDA/mw
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