Regierung zum Brian-Kunstprojekt Kanton verteidigt finanzielle Beteiligung am Kunstprojekt
Zwei Parteien kritisieren das Verhalten des Kantons als verwerflich. Dieser verweist auf die Kunstfreiheit.

Brian als Actionfigur aus Plastik, Brian als Kopf auf dem Plakat des Theaters Neumarkt – seit Ende September ist der wohl bekannteste Häftling der Schweiz auch ein Kunstprojekt. Und der Kanton Zürich, namentlich das Departement von Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr, unterstützt es finanziell mit 20’000 Franken.
Das warf im Kantonsrat bei SVP und EDU Fragen auf. Wie der Kanton Zürich auf die «verwerfliche» Idee gekommen sei, sich an diesem Kunstprojekt zu beteiligen, wollten sie vom Regierungsrat in einem Vorstoss wissen.
Der Kanton verteidigt sich. Die Kunstfreiheit sei gewährleistet, schreibt dieser in seiner am Donnerstag publizierten Antwort. Die Fachstelle Kultur habe das Projekt aufgrund der Empfehlung der kantonalen Fachgruppe Tanz/Theater unterstützt, schreibt der Regierungsrat. Demnach zeichneten sich die beteiligten Kunstschaffenden durch einen professionellen Werdegang und eine gute Vernetzung in der hiesigen Theaterszene aus.
Die Interpellanten hatten den Kunstschaffenden vorgeworfen, Brian zu verherrlichen. Der Regierungsrat teilt diese Einschätzung nicht, wie er in seiner Antwort schreibt. Die Kunstfreiheit ende dort, wo dem Recht anderer auf Achtung ihrer Persönlichkeit und ihres Privatlebens sowie ihrer Meinungsfreiheit nicht genügend oder keine Beachtung zukomme.
Aussagen zur Wirkung der Kunstaktion auf andere macht der Kanton «zum Schutz der Persönlichkeit» nicht.
Boxring im Theater Neumarkt
Ein Künstlerkollektiv hatte den «Fall Brian» zu einem Projekt über Menschenrechte, Medien und Rassismus verarbeitet. Dafür wurde etwa im Theater Neumarkt ein Boxring eingerichtet, weil es Brians Traum war, Profiboxer zu werden.
Mitfinanziert wurde das Ganze auch von Stadt und Kanton Zürich. Die Stadt zahlt 50’000 Franken, der Kanton 20’000 Franken, und dies, obwohl genau der Kanton für die Haftbedingungen verantwortlich ist, die im Kunstprojekt immer wieder kritisiert wurden.
Als das Kunstprojekt vorgestellt worden war, äusserte sich die Justizdirektion bereits in einer kurzen Stellungnahme. Auch der Justizvollzug und damit der repressive Staat müssten Gegenstand künstlerischer Auseinandersetzung sein können.
ema/SDA
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