Kanton Zürich legt Oper die Zügel an
Der Kanton Zürich nimmt mehr Einfluss auf das Opernhaus-Programm als bisher. Auch soll die Kostenkontrolle verbessert werden.

Die neue Leistungsvereinbarung legt unter anderem die genaue Anzahl der Opern- und Ballettaufführungen, der Neuinszenierungen und der zeitgenössischen Opern fest.
Der Kanton verpflichtet sich seinerseits, den Betrieb und allfällige Bauvorhaben des Opernhauses mitzufinanzieren, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Dies tat er schon bisher. Im laufenden Jahr beträgt der Staatsbeitrag 80,8 Millionen Franken, wie Benjamin Tommer, Kommunikationsbeauftragter der Direktion der Justiz und des Innern, zur sda sagte.
Eine zeitgenössische Oper pro Spielzeit
Schon bisher galten gewisse Vereinbarungen zwischen Opernhaus und Kanton. Die Leistungsvereinbarung hält sie neu präziser und verbindlicher fest. So pflegt das Opernhaus nicht mehr generell die zeitgenössische Musik, sondern führt explizit mindestens eine zeitgenössische Oper pro Spielzeit auf. Zudem hat sie alle zwei Jahre einen Kompositionsauftrag für eine Oper oder eine Kinderoper zu erteilen.
Pro Saison beschränkt die Leistungsvereinbarung die Zahl der Neuproduktionen auf 10 bis 14. Bisher waren es 16 oder 17, wie der kaufmännische Opernhausdirektor Otto Grosskopf sagte. Dies habe «teils grosse Belastungen» mit sich gebracht. Zudem ergab eine 2008 im Auftrag des Kantons erstellte Studie, dass das Publikum mehr Wiederaufnahmen wünscht. Die Reduktion macht laut Grosskopf Sinn.
Kontingent günstiger Tickets
Damit nicht nur Gutbetuchte Aufführungen im Opernhaus besuchen können, hält die Leistungsvereinbarung fest, dass pro Saison mindestens 30'000 Tickets zu 15 bis 75 Franken verkauft werden. Laut Grosskopf müssen mindestens 20 Volksvorstellungen angeboten werden. Die übrigen günstigen Karten werden kurzfristig für normale Vorstellungen verkauft.
In die Erarbeitung der Leistungsvereinbarung wurde laut Grosskopf auch der neue Intendant des Opernhauses, Andreas Homoki, einbezogen. Es ist die erste derartige Leistungsvereinbarung zwischen Opernhaus und Kanton, wie es in der Mitteilung heisst. Der bisherige Subventionsvertrag regelte die Angelegenheiten nur in groben Zügen.
Alljährliche Kostenüberprüfung
Hintergrund der Neuerung war der Anspruch des Kantonsparlamentes, beim Opernhaus mehr mitreden zu können. Der Kantonsrat stimmte im Februar 2010 dem revidierten Opernhausgesetz und im März 2011 dem Grundlagenvertrag zu. Neu legt das Parlament jedes Jahr fest, wie viel Geld das Opernhaus vom Kanton erhält. Bisher sprach der Kantonsrat jeweils mehrjährige Rahmenkredite.
SDA
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