Kantone in der Schlüsselrolle
Bei der Unternehmenssteuerreform III müssen die Bürgerlichen nun in den Kantonen Kompromissbereitschaft beweisen.
National- und Ständerat haben die Unternehmenssteuerreform III in einer ersten Runde beraten. Zeit für ein Fazit. Beide Kammern wollen nichts von einer Gegenfinanzierung wissen. Das ist unklug. Der Bundesrat wollte mit einer Begrenzung des Steuerrabatts auf Dividenden den Kantonen zusätzliche Mittel verschaffen. Aus föderalistischen Gründen kann man getrost sagen, man soll die Frage des Abzugs den Kantonen selbst überlassen. Politisch ist es dennoch ein Fehler. Die Begrenzung wäre ein wichtiges Signal in einer Volksabstimmung gewesen: Seht her, wir entlasten zwar die Unternehmen, doch die Aktionäre, die davon profitieren, beteiligen sich dafür an den Kosten der Reform. Doch auf dieses Signal wurde verzichtet. Andere Fehler können hingegen noch korrigiert werden. Vor allem, dass Forschungsaufwendungen im Ausland steuerlich privilegiert werden können. Richtig ist hingegen die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer, wie sie der Nationalrat beschlossen hat. Solche Steuerprivilegien sind zwar unschön. Doch sie nehmen Kantonen den Druck, Gewinnsteuern generell zu senken.