Kantone wollen jetzt das Bankgeheimnis im Inland aufweichen
Die Finanzdirektoren wollen gleiche Bedingungen für inländische wie für ausländische Steuerbehörden. Doch bisher konnten sie ihre Forderung nicht durchsetzen. Nun aber wittern sie ihre grosse Chance.

Der Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner (FDP) hat nie einen Hehl aus seiner Haltung in Sachen Bankgeheimnis gemacht: Er ist dafür, dass die Steuerbehörden auch bei Hinterziehung Zugang zu Bankdaten haben. Nun sei die kantonale Finanzdirektorenkonferenz (FDK), deren Präsident Wanner ist, in Achtungstellung, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung»: «Sobald die Steuerprobleme mit dem Ausland gelöst sind, wollen die Kantone das Bankgeheimnis im Inland aufweichen.»
Konkret fordern die Finanzdirektoren gleiche Bedingungen für inländische wie für ausländische Steuerbehörden. Zurzeit habe der amerikanische Fiskus in der Schweiz mehr Rechte als das Zürcher Steueramt, wird der Neuenburger Finanzdirektor Jean Studer (SP) im Artikel (online nicht verfügbar) zitiert. Sein Aargauer Kollege Roland Brogli (CVP) stellt sich vor, dass Schweizer Steuerämter künftig Bankdaten von Steuerpflichtigen abrufen könnten, sofern es einen Verdacht auf Steuerhinterziehung gibt.
«Weitergehende Lockerung ist zu diskutieren»
Beim Steueramtshilfegesetz, das der Nationalrat gestern gutgeheissen hat, waren die Einwände der FDK chancenlos. Diese hatte sich im Rahmen der Vernehmlassung ans Finanzdepartement gewandt und gefordert, dass Daten, die ihm Rahmen von Steueramtshilfe ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt werden, auch von inländischen Steuerbehörden für ein Verfahren verwendet werden dürfen.
In dieser Frage sind sich die Finanzdirektoren einig. Nicht aber bei der Frage, ob die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgehoben werden soll. «Über eine weitergehende Lockerung des Bankgeheimnisses kann man diskutieren, dazu haben wir in der Finanzdirektorenkonferenz noch keinen Entscheid gefällt», sagt der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin auf Anfrage von Redaktion Tamedia.
Nächste Chance: Steuerstrafrecht
Das Steueramtshilfegesetz geht nun an den Ständerat. Ob sich dieser für die Gleichstellung von in- und ausländischen Steuerbehörden ausspricht, ist offen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf liess gestern bei der Debatte durchblicken, dass sie Sympathie für die Forderung der Kantone hat. Sie sprach von einer Ungerechtigkeit, die aber nicht jetzt, sondern im Rahmen der Revision des Steuerstrafrechts gelöst werden sollte.
Das ist auch das Ziel der Finanzdirektoren, wie eine Anfrage von Redaktion Tamedia ergibt: «Die nächste Möglichkeit für eine Intervention unsererseits ist die Revision des Steuerstrafrechts», sagt FDK-Sekretär Andreas Huber. Diese Vorlage, in der es vor allem um die künftige Handhabung von Steuerbetrug und -hinterziehung gehen wird, ist derzeit beim Departement in Erarbeitung. Der Bundesrat wird in den nächsten Monaten Eckwerte zur Vorlage beschliessen.
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