Kantonspolizei zahlt Geld an über dreissig Informanten
Der Regierungsrat gibt Auskunft über ein verschwiegenes Thema: den Umgang mit Spitzeln und deren Bezahlung.

Im März berichtete der «Landbote»über den Fall einer Privatperson, welche während Jahren für die Kantonspolizei Zürich Informationen aus dem kriminellen Milieu beschafft hatte und dafür mit insgesamt 2100 Franken entschädigt worden war. Nach Angaben des Informanten hat die Polizei ihm gegen hundert Verhaftungen zu verdanken. Schliesslich wurde der serbische Staatsangehörige selber straffällig und des Landes verwiesen.
Der Fall rückte den Umgang der Polizei mit Informanten, also mit Spitzeln, ins Licht – ein Thema, das von seiner Natur her sonst im Dunkeln bleibt. Die AL-Kantonsräte Markus Bischoff und Manuel Sahli nahmen den Medienbericht zum Anlass, um sich beim Regierungsrat nach den Details der Informantenführung und -honorierung zu erkundigen.
Heute hat der Regierungsrat nun informiert. 2017 führte die Kantonspolizei Zürich 35 Informanten, denen sie für ihre Dienste gesamthaft 17'323 Franken bezahlte. In den beiden Vorjahren waren es 36 Insider. Sie wurden 2016 mit 22'000 Franken entschädigt, 2015 mit rekordhohen 33'150 Franken. Insgesamt flossen im Zeitraum 2013 bis 2017 115'623 Franken an Polizeiinformanten. Die höchste Einzelsumme, die in diesem Zeitraum je an einen Spitzel geflossen ist, hat 5000 Franken betragen.
Laut Kantonspolizei kommen Informanten hauptsächlich im Bereich des Drogenhandels zum Einsatz, etwas seltener auch bei Vermögensdelikten.
Restriktiver geworden
Der Regierungsrat betont in seiner Antwort, dass der Einsatz sogenannter Quellen «ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Polizeiarbeit und effiziente Strafverfolgung» darstelle. Es sei «in Lehre und Rechtssprechung» anerkannt, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Informationen von Privatpersonen entgegennehmen dürften.
Auch der Umstand, dass Informanten entschädigt werden, stellt für die Regierung kein Problem dar. Allerdings sei die Polizei darum bemüht, die Auszahlungen möglichst tief zu halten. Dass sich die Summe der getätigten Zahlungen innert zwei Jahren nahezu halbiert habe, sei Ausdruck davon, erklärt die Kantonspolizei auf Nachfrage. Man sei im Umgang mit der Entschädigung von Informanten restriktiver geworden.
Gleichzeitig skizziert die Regierung in ihrer Antwort das Fundament, auf dem die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Informanten stattfindet. Dazu gehöre erstens das Polizeigesetz, auf das sich die Polizei abstütze. Zweitens würden Polizistinnen und Polizisten, die im sensiblen Bereich der Quellenführung tätig seien, speziell ausgebildet. Drittens gebe es einen Dienstbefehl, der das Führen von Quellen und die Verwendung der Hinweise regle. Viertens würden alle Zahlungen korrekt und transparent verbucht. Zu jeder Geldleistung würden zudem schriftliche Akten erstellt.
Keine Privilegien
Schliesslich betont die Regierung in ihrer Antwort, dass geheime Informanten keine Privilegien geniessen würden. Sollten sie straffällig werden, werde gegen sie – wie in jedem anderen Fall auch – ein Strafverfahren eröffnet. Dass sich Täter und Behörden auf einen Tauschhandel einlassen – Informationen gegen Strafreduktion –, komme nicht vor, betont die Kantonspolizei. «Solche Deals gibt es nicht.»
Allerdings sei die Straffälligkeit eines Insiders kein grundsätzliches Hindernis für eine weitere Zusammenarbeit mit der Polizei. Wörtlich schreibt die Regierung: «Verfügt zum Beispiel ein verurteilter Raser über Informationen zu einem bisher ungeklärten Gewaltverbrechen oder einem geplanten Raubüberfall, wäre es widersinnig, der Polizei zu untersagen, diese Hinweise weiterzuverfolgen.»
Auch die Stadt führt Insider
Nicht nur die Kantonspolizei, sondern auch die Stadtpolizei Zürich arbeitet mit Informanten zusammen. Der Stadtpolizei sei der Kontakt zur Bevölkerung generell ein wichtiges Anliegen, sagt der städtische Polizeisprecher Marco Cortesi auf Anfrage: «Dass es bei diesen Kontakten gerade in spezifischen Milieus immer wieder zur Entgegennahme von vertraulichen Informationen kommt, versteht sich von selbst.»
Und wie beim Kanton besteht auch in der Stadt die Möglichkeit, Informationen zu honorieren: «Spezielle Aufwände beziehungsweise Risiken können finanziell entschädigt werden, wobei dies bei der Stadtpolizei Zürich in jedem Einzelfall durch Entscheidungsträger von drei verschiedenen Hierarchiestufen geprüft wird», so Sprecher Cortesi.
Wie viele Informanten für die Stadtpolizei im Einsatz sind und wie hoch die Entschädigungen sind, will Cortesi nicht offen legen. Er betont jedoch: «Die Ausgabenposten sind budgetiert und sämtliche Unterlagen wurden durch die Finanzrevision der Stadt Zürich wiederholt geprüft und als einwandfrei geführt bescheinigt.»
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