Kantonsrat will Beiträge für Prämienverbilligung kürzen
Der Beitrag des Kantons Zürich bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien soll ab 2012 von 100 auf 80 Prozent des Bundesbeitrages gesenkt werden.
Der Kantonsrat ist am Montag auf eine entsprechende Gesetzesänderung eingetreten. Das Zürcher Parlament entspricht damit einem Antrag des Regierungsrates, der eine KEF-Erklärung sowie eine im Rahmen des Sanierungsprogramms San10 vorgesehene Massnahme umsetzen will. Mit der Kürzung wird der Kantonshaushalt jährlich um 70 Millionen Franken entlastet.
Um die Kürzung vorzunehmen, muss das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (KVG) geändert werden. Der Rat entschied mit 96 zu 83 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.
Für die Kürzung machten sich FDP, SVP und GLP stark. SP, Grüne, AL, CVP und EVP wollten dagegen nicht auf die Vorlage eintreten. Die Schlussabstimmung findet Mitte Januar statt.
Spürbare Sparmassnahme
Es handle sich um eine Sparmassnahme und werde von den Betroffenen auch verspürt werden, sagte der Präsident der vorberatenden Kommission, Urs Lauffer (FDP, Zürich). «Etwas anderes zu behaupten, wäre unredlich.» Dennoch sei die Kürzung vertretbar. Für die Bedürftigen hätte sie jedenfalls keine Auswirkungen.
Die Linke bezeichnete die Kürzung als «unsozial». Die bürgerliche Mehrheit wolle auf dem Buckel jener sparen, denen es am schlechtesten gehe, sagte etwa Emi Lalli (SP, Zürich). Die Gesetzesänderung will die Partei nicht hinnehmen: Sie kündigte an, das Kantonsratsreferendum zu ergreifen, falls das Gesetz verabschiedet wird.
Laut Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) führen die Sparmassnahmen bei Erwachsenen zu einer Kürzung der individuellen Prämienverbilligung um durchschnittlich 24 Prozent. Bei den tieferen Einkommensklassen fallen die Kürzungen geringer aus.
Keine Änderungen gibt es beispielsweise bei den Bezügern von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Von den Kürzungen ebenfalls nicht betroffen bleibt die Prämienverbilligung für Kinder sowie jene für junge Erwachsene in Ausbildung. Die beantragten Kürzungen seien damit vertretbar, sagte Heiniger.
Nein zur Prämienverbilligungs-Initiative
Anders als die Gesetzesvorlage sieht die kantonale Volksinitiative der AL «Tragbare Krankenkassenprämien für alle (Prämienverbilligung jetzt)» eine Anhebung des Kantonsbeitrages für die Jahre 2010 bis 2012 um 15 Prozent vor.
Der Kantonsrat hat das Volksbegehren mit 121 zu 57 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Dieses will zudem den Kanton verpflichten, allfällige Zusatzbeiträge des Bundes in Anspruch zu nehmen.
Mit 165 zu 0 Stimmen entschied der Rat, die Initiative in Bezug auf die Jahre 2010 und 2011 ungültig zu erklären. Die Beiträge für beide Jahre seien bereits festgelegt worden, hiess es im Rat. Eine einmalige Erhöhung der Beiträge für 2012 mache aber «gesundheits- und sozialpolitisch keinen Sinn», sagte Kommissionspräsident Urs Lauffer (FDP).
Für den verbleibenden Teil der Initiative votierten SP, Grüne und AL. Sie machten geltend, dass auch eine einmalige Beitragserhöhung für 2012 sinnvoll sei. So müsse eine Familie mit zwei Kindern und einem steuerbaren Einkommen von 84'000 Franken im nächsten Jahr mehr für die Krankenkassenprämien zahlen als für die Steuern, sagte etwa Kaspar Bütikofer (AL, Zürich).
Beide Vorlagen gelangen voraussichtlich am 15. Mai 2011 zur Abstimmung.
SDA/fsc
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