Kashya Hildebrands Geschäfte waren rechtens
Philipp Hildebrands Ehefrau hat mit ihren Devisentransaktionen keine Regeln oder Richtlinien verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Untersuchung der Revisionsgesellschaft KPMG.

Die Überprüfung umfasste alle Devisentransaktionen ab 20'000 Franken und alle übrigen Transaktionen ab 100'000 Franken im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis Ende Dezember 2011. KPMG sei dabei auf keine Geldflüsse über die Privat- und Geschäftskonten von Kashya Hildebrand gestossen, welche die damals geltenden Regeln oder Richtlinien verletzt hätten, teilte die Schweizerische Nationalbank (SNB) heute in einem Communiqué mit.
Bereits zuvor hatte KPMG die Konten der SNB-Spitze und ihrer Stellvertreter durchleuchtet. Dabei hatte die Revisionsgesellschaft bei keinem Direktionsmitglied Reglementsverletzungen festgestellt. Bei drei Mitgliedern wurden allerdings sechs private Transaktionen verstärkt unter die Lupe genommen, wie KPMG am 7. März bekannt gegeben hatte.
Aufwendige Ermittlungen
Neben Philipp Hildebrand hatten auch Jean-Pierre Danthine und Thomas Wiedmer private Transaktionen getätigt, die Fragen aufwarfen. Keines dieser Geschäfte verstiess jedoch laut KPMG gegen das damalige SNB-Reglement. Hildebrand war im Januar wegen eines Dollargeschäftes seiner Frau Kashya vom August 2011 zurückgetreten.
Aus zeitlichen Gründen wurden Kashya Hildebrands Konten allerdings erst nach jenen der SNB-Spitze durchleuchtet, wie KPMG-Prüfer Daniel Senn am 7. März sagte, als er den Bericht zu den privaten Transaktionen des sechsköpfigen SNB-Direktoriums präsentierte.
Die Durchleuchtung der Konten von Kashya Hildebrands international tätiger Kunstgalerie sei aufwendig, betonte Senn damals. Man habe aber den Prüfbericht wegen der bevorstehenden Neubesetzung des SNB-Direktoriums möglichst schnell vorlegen wollen.
Mit den nun gewonnenen Erkenntnissen aus der Überprüfung von Hildebrands Konten sei der Einzelbericht über Philipp Hildebrand ergänzt worden, teilte die SNB weiter mit. Weil der Bericht aber weitgehende Daten enthalte, die unter den Persönlichkeitsschutz fielen, könne er nicht veröffentlicht werden.
Bankrat ist befriedigt
Der Bankrat der Nationalbank als Aufsichtsorgan, der in der Affäre Hildebrand heftig in die Kritik geraten war, nimmt laut Communiqué «mit Befriedigung Kenntnis vom Ergebnis dieser letzten Überprüfung». Dem Bankrat wurde unter anderem vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben.
Als Folge der Affäre Hildebrand hat der Bankrat die Vorschriften verschärft. So wurde ein härteres Reglement für Finanzgeschäfte der SNB-Leitung verabschiedet, das auch Familienmitglieder der Führungskräfte Beschränkungen unterwirft. Private Finanzgeschäfte sollen damit stark eingeschränkt oder nur von unabhängigen Vermögensberatern durchgeführt werden.
Auch die übrigen SNB-Mitarbeiter müssen sich einer strengeren Kontrolle ihrer privaten Finanzgeschäfte unterziehen. Fremdwährungsgeschäfte über 20'000 Franken müssen fortan bewilligt werden.
Zudem wird die Dauer verlängert, während der SNB-Mitarbeiter Finanzanlagen nicht verkaufen dürfen. Und Geschäfte mit Derivaten oder strukturierten Finanzprodukten, die von Wechselkursen und Zinssätzen bestimmt werden, sind neu generell verboten.
Immunitätskommission hat sich heute beraten
Anfang Jahr musste der Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand, wegen heikler privater Devisengeschäfte zurücktreten. Auslöser der Affäre war Alt-Bundesrat und SVP-Nationalrat Christoph Blocher. Er hatte im Dezember 2011 Kopien oder Screenshoots von Bankunterlagen, welche Hildebrand belasteten, der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey vorgelegt.
Dieses Vorgehen könnte für Blocher auch juristische Folgen haben: Weil er sich dafür einsetzte, die Devisengeschäfte Hildebrands anzuprangern, verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft Zürich, das Bankgeheimnis verletzt oder jemanden zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben. Blocher stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass er bei seinen Handlungen in der Affäre Hildebrand durch seine parlamentarische Immunität gedeckt ist. Die Immunitätskommission des Nationalrates hat allerdings heute entschieden, dass Blocher noch nicht Nationalrat war, als er am 3. Dezember die Bankdaten von Philipp Hildebrand entgegennahm. Die Vereidigung fand erst am 5. Dezember statt.
SDA/fko
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch