Kein Alkohol mehr ab 22 Uhr
Der Ständerat hat sich für ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol ausgesprochen. Zudem soll Billigalkohol mithilfe eines Mindestpreises aus den Regalen verschwinden.

Der Ständerat hat heute bei der Beratung des neuen Alkoholgesetzes mit 30 zu 10 Stimmen für ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol votiert. Die Sperre soll von 22 bis 6 Uhr dauern. Happy-Hours und Vergünstigungen lässt er dagegen für alle Alkoholika und ohne Zeitbeschränkung zu. Das Nachtregime gilt für den ganzen Detailhandel, also auch für Pizzakuriere. Das Gastgewerbe darf in den Sperrzeiten keinen Alkohol «über die Gasse» verkaufen. Vergebens sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG), im Namen des Jugendschutzes gehe das Nachtregime viel zu weit. Die Altersbegrenzung reiche voll.
Mehr Erfolg war den bürgerlichen Verfechtern der Gewerbefreiheit im Rat bei den Vergünstigungsaktionen für Spirituosen sowie Wein und Bier beschieden. Der Ständerat lehnte auf Kommissionsantrag das vom Bundesrat geforderte Verbot von Vergünstigungen von Spirituosen ab. Schnaps sei erst ab 18 Jahren und damit mündigen Erwachsenen erlaubt. Mithin sei diese Vorschrift eine Generalbevormundung der Gesamtbevölkerung, kritisierte der Rat.
Damit bleiben zwei Whiskys oder ähnliche Angebote bei sogenannten Happy Hours zulässig. Auch die Sperre entsprechender Angebote für Bier und Wein zwischen 22 und 6 Uhr früh lehnte der Rat entgegen Anträgen der Ratslinken ab.
Wirtschaftsfreiheit versus Prävention
Um der «preissensitiven» Jugend Alkoholexzesse auszutreiben, soll der Bundesrat zudem einen Mindestpreis für Alkohol festlegen. Das beschloss der Ständerat mit 19 zu 18 Stimmen. Eine linke Minderheit hatte den Antrag zum Alkoholverkaufsgesetz eingebracht. Christian Levrat (SP/FR) ortete einen Grund für jugendliche Trinkgelage im Billigalkohol. Dabei handle es sich meist um Importprodukte. Mit einer Verteuerung würden gerade jugendliche Problemtrinker geschützt. Zwar stünden staatlich festgelegten Mindestpreisen internationale Handelsabkommen entgegen, im Sinne der Gesundheitsprävention seien sie aber zulässig.
Peter Föhn (SVP/SZ) sagte, grundsätzlich entspreche ein Mindestpreis nicht gerade wirtschaftsfreundlichem Gedankengut. In der Kommission habe er sich deswegen auch der Forderung widersetzt. Jetzt aber sehe er für die Prävention durchaus Chancen. Zudem seien staatlich verordnete Mindestpreise auch eine Chance fürs einheimische Gewerbe. Gegenüber «Fusel, Billigstschnaps und Modesäften» würden Schweizer Produkte konkurrenzfähiger.
Bundesrat gegen Mindestpreis
Urs Schwaller (CVP/FR) sagte, Mindestpreise widersprächen der Wirtschaftsfreiheit und förderten letztlich den Einkaufstourismus ins Ausland. Das beflügle zudem einzig die Marge des Handels, merkten etliche Votanten an.
Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf widersetzte sich dem Mindestpreis. Die Massnahme werde Schweizer Produkte im mittleren Preissegment verdrängen. In den anderen Artikeln des Alkoholverkaufsgesetzes folgte der Ständerat bis zum Abbruch der Debatte für die Mittagspause dem Bundesrat. So hielt er am Weitergabeverbot von Alkohol zwecks Umgehung der Altersgrenze fest. Wer Schnaps will, muss auch künftig 18 Jahre alt sein. Für Wein und Bier bleibt die Altersgrenze bei 16. Auch die Werberegeln bleiben so, wie der Bundesrat sie vorschlug.
Steuersystem geändert
Beim zuvor beratenen ersten Teil des Alkoholgesetzes – dem Alkoholsteuergesetz – änderte die kleine Kammer das Steuersystem. Statt die tatsächlich gebrannte Menge Schnaps zu besteuern, gilt die sogenannte Ausbeutesteuer für die geschätzte Menge des Brennprozesses. Damit sinkt die besteuerte Menge.
Das gebe der Schweizer Branche gleich lange Spiesse wie der Konkurrenz im Ausland, begründete Isidor Baumann (CVP/UR) den Schritt. Widmer-Schlumpf widersetzte sich mit dem Hinweis auf Steuerausfälle von bis zu 130 Millionen Franken im Jahr, da wegen internationaler Verträge auch Importe eingeschlossen werden müssten. Unter Berufung auf die Arbeitsplätze und die Hochstammkulturen hiess der Rat die Systemänderung mit 22 zu 13 gut.
Keine 10-Liter-Regel
Die 10-Liter-Regel lehnte der Rat im Anschluss ab. Die Kommission hatte sie in der Annahme eingefügt, die Ausbeutesteuer werde abgelehnt. Dieser Artikel wollte 10 Liter reinen Alkohol von der Steuer befreien, wenn dieser aus Eigengewächsen oder von selbstgesammelten Wildgewächsen stammt.
Widmer-Schlumpf erklärte, bei Annahme wäre über ein Fünftel der Schweizer Spirituosen steuerbefreit. Der Rat sei der Branche weit entgegengekommen und solle nun «auf diesen Unsinn verzichten».
In den anderen Punkten dieses ersten Gesetzesteils folgte der Rat dem Bundesrat. So wird die eidgenössische Alkoholverwaltung abgeschafft und ihr Profitzentrum alcosuisse privatisiert.
SDA/rbi
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